Berlin

Rund um die Uhr werden in Berlin personenbezogene Daten verarbeitet, meist Kundendaten, aber auch Daten von Mitarbeitern oder Patienten. Dies erfordert höchste Vorsicht: Die datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zwingend einzuhalten.

Die Berücksichtigung aller relevanten Datenschutzvorschriften stellt jedes Unternehmen vor eine Herausforderung. In Abhängigkeit von den jeweiligen Daten, deren Umfang und dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens sind beim Datenschutz verschiedene Details zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung kann beispielsweise darin bestehen, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist entscheidend, da andernfalls Datenschutzverstöße drohen. Solch ein Verstoß zieht ernsthafte Konsequenzen nach sich, die nicht zu unterschätzen sind. Im Ernstfall kann nicht nur ein Imageschaden drohen. Womöglich fordert die zuständige Aufsichtsbehörde eine gründliche Aufbereitung und verhängt ergänzend ein hohes Bußgeld.

Wirtschaftsstandort Berlin

Berlin ist nicht nur das politische Zentrum Deutschlands. Mit rund sechs Millionen Menschen im Einzugsgebiet ist die Bundeshauptstadt außerdem ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Bekannt ist die Metropolregion vor allem für ihren bunten Branchenmix, der von der traditionellen Industrie über den Handel bis zum Technologiesektor reicht.

Zugleich hat sich Berlin einen Namen als ideale Umgebung für Startups gemacht. Junge Unternehmen stoßen auf beste Bedingungen, wie vergleichsweise niedrige Mieten und eine gute Verfügbarkeit von Fachkräften. Junge IT-Talente, die z.B. Software entwickeln, sind in der Hauptstadt leichter zu finden als in vielen anderen Städten. Da überrascht es nicht, dass viele Techkonzerne mit Büros in Berlin ansässig sind.

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Einige Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Dies ist eine Person, die sich in der Organisation um den Datenschutz kümmert. Sie ist vor allem Ansprechpartner. Zu den weiteren Aufgaben gehört, dass der Datenschutzbeauftrage auf die Erreichung eines festgelegten Datenschutzniveaus hinwirkt. Sofern eine Zertifizierung angestrebt wird, kann er koordinierend tätig sein und das Audit begleiten.

Für die Benennung bieten sich zwei Möglichkeiten an. Zum einen kann ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dies ist ein Mitarbeiter aus den eigenen Reihen, der als Voraussetzung unter anderem das notwendige Know-how mitbringt. Allerdings sind solche Fachkräfte schwierig zu finden und zugleich bleibt die Haftung vollständig beim Arbeitgeber.

Deshalb ist die zweite Variante mittlerweile sehr beliebt, nämlich die Benennung eines externen Datenschutzbauftragten. Als externer Dienstleister steht er mit seinem Fachwissen vom ersten Tag an zur Verfügung. Auch wir bieten diese Leistung für Unternehmen in Berlin an.

Vorteile eines externen DSB

Mit einer Betreuung durch uns als externer Datenschutzbeauftragter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Fachlich am Puls der Zeit

Beim internen Datenschutzbeauftragten steht und fällt die Qualität des Datenschutzes mit der Kompetenz der verantwortlichen Person. Bei unzureichendem Fachwissen drohen Lücken im Datenschutz mit all ihren Konsequenzen. Als Datenschutzspezialist sind wir immer auf dem neuesten Stand und für das sich ständig verändernde Feld der Datenschutzgesetze und Technologien bestens gewappnet.

Schneller ans Ziel

Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten erfordert Zeit. Oft vergehen Monate, bis qualifiziertes Personal gefunden oder ausgebildet wurde. Unser Know-how steht hingegen sofort zur Verfügung, sodass Sie auf Ihrem Weg zum angestrebten Datenschutzniveau keine Zeit verlieren.

Weniger Ablenkung vom Tagesgeschäft

Datenschutz erfordert aufgrund seiner Komplexität eine hohe Aufmerksamkeit. Eine interne Lösung kann Management und Fachabteilungen umfassend in Beschlag nehmen. Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz erreichen wir zügig Ihre Datenschutzziele, während Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Vermeidung unnötiger Kosten

Auch ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht Kosten. Hohe Gehaltsforderungen und zusätzliche Kosten für Aus- und Weiterbildungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für unsere Betreuung in der Regel deutlich niedriger.

Bessere Haftungssituation

Bei einer internen Lösung verbleibt das Haftungsrisiko im Unternehmen. Fehler des internen Datenschutzbeauftragten gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Als externer Datenschutzbeauftragter haften wir im Rahmen der vereinbarten Summe für unser Handeln, wodurch Sie besser abgesichert sind.

Leichterer Wechsel

Einen internen Datenschutzbeauftragten können Sie nicht von heute auf morgen austauschen. Eine Abberufung muss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben erfolgen und der Beschäftigte genießt ergänzend einen ausgeprägten Kündigungsschutz. Bei unserer Leistung können Sie den Dienstvertrag innerhalb der vereinbarten Frist kündigen.

Datenschutzberatung

Manchmal vertreten die Geschäftsleitung oder das Management die Auffassung, Datenschutz sei eine einmalige Aufgabe. Tatsächlich ist der Datenschutz eine fortlaufende Aufgabe, da es nur eine Frage der Zeit ist, bis sich geschäftliche Abläufe oder Gesetze ändern. Somit besteht immer wieder Handlungsbedarf, wie die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen.

  • Zertifizierung

    Für Marketingzwecke möchte ein Unternehmen seinen Datenschutz zertifizieren. Entsprechend gilt es ein bestimmtes Datenschutzniveau zu erreichen und nachzuweisen. Für den Nachweis ist das Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen. Später stehen Rezertifzierungen an.

  • Dokumentation

    Relevante Änderungen rund um den Datenschutz, wie z.B. ergriffene Maßnahmen, sind zu dokumentieren. Je nach Hintergrund hat dies beispielsweise im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder in der Übersicht ergriffener technisch organisatorischer Maßnahmen (TOM) zu erfolgen.

Unternehmen, die sich solchen Änderungen konfrontiert sehen und bisher keinen Datenschutzbeauftragten benannt haben, stehen wir zur Seite. Wir können die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten übernehmen oder Unterstützung im Rahmen unserer Datenschutzberatung leisten. Wir setzen uns mit der jeweiligen datenschutzrechtlichen Fragestellung auseinander und arbeiten Lösungsansätze aus. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Berliner Mandaten auch bei der Umsetzung.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nicht zu verwechseln mit dem Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). Als

Behörde übernimmt sie wichtige Aufgaben, die unter anderem umfassen:

  • Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes
  • Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang
  • Nachgehen von Beschwerden
  • Ahndung von Datenschutzverstößen
  • Informieren der Verbraucher

Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Berlin

Als externer Datenschutzbeauftragter beraten wir bundesweit. Wir haben Mandanten in Berlin, die wir beim Datenschutz so entlasten, dass sie sich ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Im Rahmen unserer Datenschutzberatung stehen wir außerdem für weitere Projekte bereit. Die Beratung erfolgt am liebsten persönlich vor Ort. Sofern gewünscht, beraten wir auch via Internet und Telefon aus der Distanz.

 

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin Stefan Kurek

Stefan Kurek

Beratungsschwerpunkte

  • Datenschutz (DSGVO) – Allgemein
  • Erstanalyse zum Datenschutz
  • Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
  • Erstellung von Gutachten
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Auftragsverarbeitung
  • Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Datenschutzschulungen

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • GDD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
  • Zert. Datenschutzauditor (TÜV Rheinland)
  • Zert. Qualitätsbeauftragter (TÜV Rheinland)
  • Diplom-Kaufmann (Universität)

 


 

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin Alexander Neer

Alexander Neer

Beratungsschwerpunkte

  • Datenschutz (DSGVO)
  • Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Auftragsverarbeitung
  • Datenschutz im Marketing
  • Datenschutzschulungen

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV SÜD)
  • Studium Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen - Universität Hamburg)

 


 

Externe Datenschutzbeauftragte Berlin Svenja Ulrich

Svenja Ulrich

Beratungsschwerpunkte

  • Datenschutz (DSGVO) – Allgemein
  • Erstanalyse zum Datenschutz
  • Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Auftragsverarbeitung
  • Datenschutzschulungen
  • Datenschutz im Marketing

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • GDD-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Studium Wirtschaftsrecht (Master of Laws (LL.M.))

 


 

Externe Datenschutzbeauftragter Berlin Marcel Halbing

Marcel Halbing

Beratungsschwerpunkte

  • Datenschutz (DSGVO) – Allgemein
  • Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Bestandsaufnahme zum Datenschutz
  • Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
  • AV-Vereinbarungen inkl. Technischer und Organisatorischer Maßnahmen
  • Erstellung von Richtlinien zum Datenschutz und zur IT

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV SÜD)
  • Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)

 

 

André Beaujean

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

"Für unsere Datenschutz-Leistungen in der Berlin bin ich Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen mich über unsere gebührenfreie Service-Hotline 0800-5600831 oder per Anfrage über unser Kontaktformular."

– André Beaujean, Vertrieb Mein-Datenschutzbeauftragter.de

 

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