Datenschutz beim Bundesamt für Verfassungsschutz

16.07.2012

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz existieren derzeit keine Pflichten bezüglich der Aktenvernichtung. Es gibt nur eine Sperrung von Akten, auch gesetzliche Fristen werden nicht beachtet.

Kurz nach Bekanntmachung der Mordserie durch die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz die Akten gegen die Thüringer Rechtsextremisten vernichtet. Die Aussage hierzu waren die gesetzlichen Fristen.

Die internen Datenschutzbeauftragten sollten Daten zur Verfügung stellen können, dies ist eine Ihrer Aufgaben. In einer Schulung der Mitarbeiter wurden vermehrt Wissenslücken festgestellt. Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft, warum die Daten zum Rechtextremismus vernichtet wurden. Die Akten wurden vom sächsischen Verfassungsschutz vernichtet, aber nicht die zur Zwickauer Terror-Zelle.

Die Löschfristen für Dateien im Landesamt für Verfassungsschutz sind nach zehn Jahren abgelaufen. Personenbezogene Daten können vernichtet werden, wenn die Akte nicht mehr benötigt wird. Zur Klärung wird eine Sondersitzung vom Bundestag einberufen.

Quelle: www.mdr.de