Datenpanne schreckt Allianz auf

22.08.2012

Ein Privatdetektiv hat sensible Daten von Versicherungsfällen nach seiner Kündigung im Jahre 2011 weitergegeben an die Financial Times Deutschland. Es handelt sich um Namen, Ermittlungsakten, Schreiben von Banken und Strafanzeigen.

Die Allianz erhöht die Anforderungen an externe Privatdetektive und will eine Struktur in die Qualitätsaudits einführen, sowie die Mitarbeiteranzahl der Ermittler senken. Oftmals erhalten die externen Ermittler elektronische Akten mit internen Schriftstücken der Gesellschaft und Dokumenten von Behörden. Die Anwälte der Versicherer haben im Ermittlungsverfahren Einsicht in diese Akten. Nach dem Abschluss der Ermittlungen schicken die Privatdetektive die Akte zurück.

Derzeit werden die Vereinbarungen mit den Detekteien geprüft, ob es eine Vertragsstrafe bei Verstößen gegen diese Praxis gibt. Kunden könnten erpresst werden, wenn diese Daten nicht  gelöscht und vernichtet werden. Laut dem Datenschutz dürfen grundsätzlich die Daten nicht an Externe weitergegeben werden. Im Einzelfall kann es aber Ausnahmen geben.

Eine Ausnahme wäre ein konkreter Verdacht auf Versicherungsbetrug, diese Entscheidung trifft die Allianz selbst. Bei einer Kontrolle durch die Datenschutzbehörde kann diese Entscheidung aber auch beanstandet oder abgeändert werden.

Man kann sich nie zu 100 Prozent sicher sein vor kriminellen Missbrauch von Daten.

Quelle: www.ftd.de