Was macht Datenschutz zum Kampf der Kulturen?

03.01.2013

Der Kieler Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert gehört zu jener Sorte Mensch, die sich nicht so einfach unterbuttern lässt. Er hat Facebook oder vielmehr dem datenschutzwidrigen Geschäftsmodell offen den Kampf angesagt. Dabei geht es ihm ums Prinzip, das er gegenüber der „Welt“ erklärt: Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich an die europäischen Regeln halten.

Eine der schärfsten Waffen des Datenschutzbeauftragten ist das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ aus dem Jahr 1983. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird landläufig als „Volkszählungsurteil“ bezeichnet und markiert für Thilo Weichert den ersten Schritt zu einer neuen Bürgerrechtskultur. Vergleiche man die Hintergründe, damals Volkszählung, heute Facebook und Co., sei die Volkszählung datenschutzrechtlich ein Kinderspiel gewesen. Inzwischen „entblätterten“ sich die meisten Nutzer freiwillig und veröffentlichten intimste Daten über die Netzwerke. Weichert spricht vom eigenen Steckbrief, den man für Wirtschaft und Polizei verfasst.

Doch längst nicht alle gehen so sorglos mit ihren Daten um. Laut Thilo Weichert nimmt die Datenschutzbewegung aktuell wieder an Fahrt auf. Dabei gelte: Der Kampf um Datenschutz sei immer auch ein Kampf um eine bestimmte Marktordnung. „Wir haben eine Art transatlantischen Kampf der Kulturen beim Datenschutz“, so der Landesbeauftragte. Auf der einen Seite der Manchester-Kapitalismus, auf der anderen die Soziale Marktwirtschaft. Derzeit gebe es Tendenzen, dass sich der Manchester-Kapitalismus hier etabliere – schlichtweg, weil die Wertvorstellungen sich durch die Netze verändert hätten.

Damit gibt sich Weichert allerdings nicht zufrieden. Facebook und auch Google verletzten das europäische Datenschutzrecht notorisch und systematisch. Erst kürzlich schickte er Facebook deshalb eine Androhung auf 20.000 Euro Zwangsgeld, sollte der Klarnamenzwang (die Anmeldung muss mit verifizierten persönlichen Daten erfolgen) nicht abgeschafft werden. Ohne die überprüften personenbezogenen Daten wäre der Wert der Nutzerinformationen allerdings gleich null. Heißt: Thilo Weichert trifft mit Verweis auf das Telemedien-Gesetz genau ins Zentrum der Geschäftspolitik von Facebook.