Wie gut ist das neue Melderecht?

06.03.2013

Ein Durchmarsch sieht anders aus: Das neue Melderecht hat einen langen Weg hinter sich und musste viele Hürden nehmen, ehe Bund und Länder ihren Streit beilegten. Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der jüngst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde. Demnach dürfen Namen und Adressen künftig nur noch für Werbezwecke weitergegeben werden, wenn die Person ausdrücklich zugestimmt hat oder – und hier lauert aus Sicht von Datenschützern das größte Manko – die Unternehmen eine Einverständniserklärung der Betroffenen einholen.

Zumindest die erste der beiden Variablen ist relativ klar und wurde zugunsten der Verbraucher entschieden. Wer nicht möchte, dass seine Daten von den Meldeämtern an Firmen weitergegeben respektive verkauft werden, kann sich zurücklehnen und muss nichts weiter unternehmen. Aber: Können die Firmen nachweisen, dass der Kunde der Weitergabe zugestimmt hat, steht dem Datenfluss nichts im Weg. Die Informationen müssen zwar gelöscht werden, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Gleichwohl wird die Regelung datenschutzrechtlich eher kritisch gesehen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peer Schaar warnt zum Beispiel: „Es darf nicht passieren, dass Firmen eine Einwilligung in die Abfrage der Meldedaten im Wust der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken oder mit der Zustimmung zu Internet-Nutzungsbedingungen koppeln.“ Immerhin soll es Stichproben geben und Firmen bei Verstößen mit einem Bußgeld auf die Finger geklopft werden.

Besser als der alte Vorschlag, der im Juni 2012 während des EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien vom Bundestag verabschiedet wurde – also vor weitgehend leeren Rängen –, ist das neue Modell allemal. Denn die ursprüngliche Fassung, gegen die Sturm gelaufen wurde, sah den Bürger in der Pflicht. Wäre der Entwurf durchgewunken worden, hätte jeder beim zuständigen Meldeamt vorstellig werden und der Datenweitergabe widersprechen müssen. Das ist auch aktuell noch der Fall: Ohne Widerspruch dürfen Daten übermittelt werden. An welche Firmen bereits Informationen weitergeleitet wurden, kann bei den Ämtern in Erfahrung gebracht werden.