Wann sind Forderungen nach mehr Datenschutz übertrieben?

10.04.2013

Datenschutz schön und gut: Doch man kann den Bogen auch gewaltig überspannen und an den Interessen der Bürger vorbei argumentieren. Bestes Beispiel dafür sind die Äußerungen des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. Er forderte die hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra auf, nicht alle Bereiche in den Fahrzeugen mit Kameras zu überwachen. Stattdessen soll es sogenannte „blinde Zonen“ geben, idealerweise hinter der Fahrerkabine.

Damit konterkariert der Datenschützer alle Bemühungen für mehr Sicherheit, die nach dem Mord an Dominik Brunner im Jahr 2009 ergriffen wurden. Alleine bei der Üstra stieg die Zahl der mit Videokameras ausgestatteten Busse und Stadtbahnen von 53 auf 103. Das soll jetzt alles für die Katz gewesen sein? Der Referatsleiter beim Datenschutzbeauftragten, Christian Lüttkau, ist jedenfalls fest davon überzeugt, dass einige Bereiche in den Fahrzeugen auch ohne Kameras auskommen: „Durch die Nähe zum Fahrer ist die Gewaltbereitschaft der Täter nicht so groß.“

Das ist sehr optimistisch gedacht. Denn ob die Fahrerinnen und Fahrer wirklich eingreifen, wenn eine Gruppe Schläger Ärger macht, sei dahingestellt. Für Christian Lüttkau scheint das nicht von Belang zu sein. Er erklärte der Bild-Zeitung: „Es geht ums Prinzip. Jeder Fahrgast muss die Möglichkeit haben, sich im videofreien Raum aufzuhalten“. Dass es dank der Videokameras Bilder der Täter gibt, hält der Datenschützer nur für einen schönen Nebeneffekt.

Da kann Politikern schon mal der Kragen platzen. Der Fraktionschef der CDU, Jens Seidel, spricht von „völligem Quatsch“. Es gehe um das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen, „die Datenschützer treiben es zu weit“. Bei der Üstra zeigt man sich angesichts der Forderungen überrascht und bezeichnet die Sicherheit nach wie vor als oberstes Gebot. Auch Fahrgäste, die von der Bild befragt wurden, wünschen sich Kameras, damit Kriminelle gar nicht erst auf dumme Gedanken kommen.