Was hat Google Glass mit Datenschutz zu tun?

24.04.2013

Brillenträger werden künftig etwas genauer unter die Lupe genommen, vor allem jene, die es modern und extravagant mögen. Warum das „Nasenfahrrad“ plötzlich in den Fokus rückt, insbesondere den von Datenschützern, beantwortet ein Blick auf Googles neueste Entwicklung: die Hightech-Brille namens „Google Glass“. Sie erlaubt, das Gesehene digital zu speichern. Damit gleicht das Modell einer Mini-Videokamera, hat allerdings rein gar nichts mit den klobigen Spionagebrillen aus dem Detektivbedarf gemeinsam.

Einrichtungen und Etablissements, in denen Foto- und Videoaufnahmen seit jeher verboten sind – etwa Theater- und Opernhäuser sowie Strip-Clubs – haben bereits jetzt angekündigt, dass Google Glas an der Garderobe respektive am Eingang abgegeben werden muss. Doch auch in sensiblen Bereichen wie der Sicherheitskontrolle am Flughafen wird die Hightech-Brille tabu sein. Gleiches gilt für viele Banken und Restaurants. Schließlich gefährdet die Brille die Privatsphäre der Kunden und Gäste und möchte niemand sich beim Essen oder der Beratung am Schalter filmen lassen.

Genau da liegt das Problem. Die Brille an sich fällt zwar sofort auf und spätestens nach der Markteinführung Ende des Jahres dürfte Google Glass weithin bekannt sein. Doch es lässt sich für Außenstehende nicht erahnen, welche Funktion die Brille gerade ausübt, ob sie Aufnahmen macht oder auf Stand-by steht. Datenschutzrechtlich schwierig wird es darüber hinaus, weil die Bilder bzw. Filme umgehend ins Netz gestellt werden können. Die Polizei warnt daher schon vor Voyeuren, die zum Beispiel um Kinderspielplätze schleichen. Sehr viel Spielraum hat man als Träger von Google Glass damit nicht.