Impressumspflicht: Was gilt bei Facebook?

31.05.2013

Die allgemeinen Informationspflichten, die in Paragraf 5 des Telemediengesetzes formuliert wurden, haben schon so manchem Betreiber einer gewerblichen Website die Schweißperlen auf die Stirn getrieben. Zumindest dann, wenn ein Mitbewerber seinen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragt hat, weil nicht alle vom Gesetzgeber geforderten Daten genannt werden. Diesem Problem steht man selbst dann gegenüber, wenn es sich nicht um die eigenen Seiten handelt, sondern um eine Social-Media-Plattform wie Facebook. Denn auch hier gilt: Ohne Impressum wird es unter Umständen richtig teuer.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main hat zu diesem Thema ein kurzes aber prägnantes Internetvideo auf youtube online gestellt (http://youtu.be/5STpboX4NnA). Dort heißt es: „So wie jede gewerblich genutzte Webseite, benötigt man auch als Betreiber einer gewerblichen Facebook Seite ein sauber gepflegtes Impressum.“ Das ist leichter gesagt als getan. Denn in den Standardseiten des sozialen Netzwerks ist kein Feld für ein Impressum vorgesehen. Die Idee, es einfach in der Timeline zu verbasteln, sollte man ganz schnell wieder verwerfen. Ebenso den Gedanken, das Impressum im Reiter „Info“ zu integrieren.

Die Experten der IHK raten dringend, einen eigenen Reiter für das Impressum einzurichten, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn der alleinige Hinweis „Info“ lässt sich nicht ohne Weiteres darauf schließen, dass sich hier die Unternehmensangaben verbergen. Wie ein solcher Impressum-Reiter realisiert werden kann, dazu gibt es online eine Reihe von Tipps, Tricks und teils sogar spezielle Applikationen, die bisweilen ein „Like“ voraussetzen. Grundsätzlich gilt: Wer sich nicht absolut sicher ist, wie das Impressum beschaffen sein muss, sollte fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Das gilt umso mehr, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und eine Abmahnung auf dem Tisch liegt. Die Unterlassungserklärung einfach so zu unterschreiben, ohne sich über die Konsequenzen zu informieren, wäre jedenfalls fatal.

 

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