Xbox One und Google Glass: Wie ist es um den Datenschutz bestellt?

10.06.2013

Letztlich ist es ein Blick in die Glaskugel, wenn über den Datenschutz bei Produkten diskutiert wird, die noch gar nicht auf dem Markt sind und nur wenige Male kurz präsentiert wurden. Sicher ist, dass die Hersteller stets mit neuen Features aufwarten – und genau diese Neuerungen lassen Datenschützer hellhörig werden. Das gilt aktuell zum Beispiel für die Xbox One, die zum Weihnachtsgeschäft erhältlich sein wird, und das Nasenfahrrad namens Google Glass, das nun schon seit geraumer Zeit immer wieder in den Medien auftaucht.

Damit der mahnende Zeigefinger gar nicht erst erhoben wird, versucht Microsoft Kritikern bei der neuen Spielekonsole den Wind so früh wie möglich aus den Segeln zu nehmen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte gegenüber dpa: „Das Thema Datenschutz hat bei uns höchste Priorität.“ Damit wiederholte er gewissermaßen die Informationen, die Verbraucher auch auf der Internetseite des Konzerns lesen können. Dort heißt es nicht Datenschutz, sondern „Ihre Privatsphäre und Ihre Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welche Daten Sie und Ihre Familie bei der Verwendung des Xbox LIVE-Diensts freigeben.“

Dass explizit auf datenschutzrechtliche Belange eingegangen wird, schon lange bevor das Gerät gekauft werden kann, hat einen triftigen Grund. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete die Konsole als „Überwachungsgerät“, mit dem Daten erfasst und vielleicht auch anderweitig genutzt werden könnten. Diesen Vorwurf möchte Microsoft nicht auf sich sitzen lassen und wird nach eigenen Aussagen eng mit den Datenschützern zusammenarbeiten.

Eine ähnliche Strategie verfolgt derzeit auch Google. Der Suchmaschinen-Gigant musste für sein Projekt Google Glass bereits viel Kritik einstecken. Um weiteren Ärger zu vermeiden und als Reaktion auf eine Anfrage des US-Kongresses machte das Unternehmen jetzt deutlich, dass eine automatische Gesichtserkennung strikt verboten ist. Damit reagiert Google auf die Ankündigung mehrerer Entwickler, die bereits an einer entsprechenden Applikation arbeiten. Das Problem: Dieses Verbot ist nicht endgültig. Sobald ein „starker Schutz der Privatsphäre“ sichergestellt ist – was Experten angesichts des Betriebssystems für utopisch halten – könnte auch die Gesichtserkennung Einzug halten.