Datenschutzerklärungen – Was muss da eigentlich drin stehen?

22.08.2013

Dass Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe sind, beweist sich einmal mehr, wenn man das Thema Datenschutzerklärungen bei Websites näher unter die Lupe nimmt. Erledigt hat diese Aufgabe die internationale Vereinigung der Datenschutzaufsichtsbehörden, das Global Privacy Enforcement Network. Weltweit wurden über 1.800 Websites und Apps für Smartphones kontrolliert. Die Quote der Präsenzen und Tools, die über eine Datenschutzerklärung verfügen, müsste rein rechtlich bei 100 Prozent liegen. Tatsächlich fehlen die Hinweise zum Datenschutz bei etwa 20 Prozent der untersuchten Kandidaten.

Internetseiten schnitten diesbezüglich besser ab als die meisten Applikationen. Doch selbst wenn die Seiten über eine Datenschutzerklärung verfügten, erfüllten sie in vielen Fällen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Statt konkret auf die erhobenen Daten einzugehen, arbeiten die meisten Websites mit Textbausteinen oder begnügen sich mit allgemeinen Hinweisen.

Dabei werden die Pflichten des Dienstanbieters im Telemediengesetz sehr genau definiert. Besucher der Website müssten eigentlich schon vor dem eigentlichen Nutzungsvorgang darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und ob sie gegebenenfalls weitergeben werden. Da sich diese Vorgabe nur schwer umsetzen lässt, sollte die Datenschutzerklärung ebenso wie das Impressum zumindest ohne Umschweife über einen Link erreichbar sein.

Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die Datenschutzerklärung verständlich formuliert ist und vollständig über die Verwendung sowie die Erhebung der Daten aufklärt. Angefangen bei allgemeinen Belangen wie der IP-Adresse des Besuchers und die vom Browser übermittelten Daten wie das Betriebssystem und den Browsertyp bis hin speziellen Themen wie Websiteanalysen (zum Beispiel durch Google Analytics), Bewerbungen, Gewinnspiele oder Newsletter. Zudem muss über die Nutzung und eine mögliche Weitergabe der Daten aufgeklärt werden. Hält man sich nicht an die Spielregeln, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und teils sogar eine Abmahnung, weil gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird.

Mit unserem Datenschutzerklärungs-Muster können sie sich eine Vorabversion Ihrer Datenschutzerklärung für die Webseite erstellen. Probieren sie es gleich mal aus.