Doppelte Google-Schlappe: Gleich zwei Gerichte monieren den Datenschutz

21.11.2013

Der Internetgigant ist es vermutlich längst gewohnt, vor Gericht zu stehen und sich zum Datenschutz und den übrigen Nutzungsbedingungen zu äußern. Doch selbst zwei Niederlagen innerhalb kurzer Zeit vermögen kaum am Selbstbewusstsein von Google zu kratzen. In den USA einigte man sich mit den Generalstaatsanwälten mehrerer Bundesstaaten zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 17 Millionen US-Dollar. Grund: Die Datenschutz-Einstellungen beim Safari-Browser von Apple waren kurzerhand umgangen worden. Vor dem Landgericht Berlin ging es gleich um 25 Klauseln. Sie wurden von den Richtern allesamt als rechtswidrig eingestuft, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Das Thema Safari-Browser erweist sich inzwischen als unendliche Geschichte. Zuletzt hatte Google Mitte 2012 eine Strafe in Höhe von 22,5 Millionen US-Dollar akzeptiert. Auch seinerzeit ging es um die Datenspur, die Google und andere Konzerne ohne Einwilligung der Nutzer anlegten. New Yorks Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman erklärte dazu: „Indem Google das Surfverhalten von Millionen Leuten erfasst hat, hat das Unternehmen nicht nur deren Privatsphäre verletzt, sondern auch deren Vertrauen.“ Normalerweise werden Cookies von Drittanbietern beim Apple-Browser nicht zugelassen, nur wenn sie aktiv freigeschaltet werden. Google hat es geschafft, diese Grundeinstellungen auszuhebeln, betonte aber immer wieder, keine privaten Daten gespeichert zu haben.

Etwas komplizierter gestaltet sich die Sachlage in der Klage, die von Verbraucherschützern ins Rollen und vor das Landgericht Berlin gebracht wurde. Hier geht es um nicht weniger als 25 Klauseln, von denen 13 sich auf das Thema Datenschutz beziehen. Die Bedingungen seien unbestimmt formuliert oder schränkten die Rechte der Verbraucher ein. Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbz) nennt zwei Beispiele: Google habe sich vorbehalten „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen und „unter Umständen“ personenbezogen Daten aus verschiedenen Diensten miteinander zu verknüpfen. Der Konzern räumt sich damit unter anderem das Recht ein, Daten zu prüfen, zu ändern und/oder zu löschen. Gleichwohl ist er fest davon überzeugt, „dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind“.