Schon wieder Facebook: Liest der Konzern private Nachrichten?

08.01.2014

Dass Facebook und Datenschutz sich nur schwer auf einen Nenner bringen lassen, sollte inzwischen hinlänglich bekannt sein. Deshalb wundert es kaum, dass im noch jungen Jahr 2014 bereits die erste Klage gegen das soziale Netzwerk publik wurde. Dieses Mal wagen zwei Nutzer aus den USA, Matthew Campbell und Michael Hurley, den Weg vor Gericht und berufen sich dabei auf Artikel 1 der kalifornischen Verfassung. Sie sieht ein Recht auf „Privatsphäre“ vor. Die ist bei Facebook offenbar nicht gewährleistet. Denn allem Anschein nach liest der Konzern private Nachrichten, um die Informationen werbetechnisch auszuschlachten.

Belegt wird das Vorgehen durch eine Studie des Schweizer Unternehmens High-Tech Bridge. Im vorigen Jahr hatten die Sicherheitsexperten neben den sozialen Netzwerken auch einige Mail-Provider auf die Probe gestellt. Sie verschickten private Nachrichten mit eigens für diese Zwecke generierten Links und kontrollierten im Anschluss, wer sich der URLs bediente. Mit von der Partie war – wie sollte es anders sein – auch Facebook. Dabei achtet das Unternehmen übrigens auch darauf, ob auf der entsprechenden Seite ein Like-Button zu finden ist und hinterlegt ohne das Wissen der Nutzer ein Like. Damit wird die eigentlich private Korrespondenz für jedermann sichtbar.

Der Vorwurf, gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrechte zu verstoßen, wird von Facebook vehement zurückgewiesen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte umgehend: „Wir glauben, dass die Anschuldigungen in dieser Klage unbegründet sind und werden uns energisch dagegen wehren.“ Ein verständlicher Zug. Denn sollte die Sammelklage – der sich übrigens noch weitere Nutzer aus den USA anschließen können – Erfolg haben, wird es richtig teuer. In der Bundesrepublik wäre es deutlich schwerer, gegen diesen Verstoß vorzugehen. Denn in den Bedingungen wird der Nachrichten-Scan gar nicht erst erwähnt. Verbraucherverbände haben somit keine Chance, gegen eine Klausel zu klagen. Aktiv werden dürfen in dem Fall nur die Datenschutzbeauftragten.