Mitarbeiterbefragung und Datenschutz: Wie misst man das Betriebsklima richtig?

15.01.2014

Zufriedene Mitarbeiter sind motivierter, leisten mehr und bilden das Rückgrat jedes Unternehmens. Deshalb ist es für den Chef oder den Vorstand durchaus von Belang, wie die Stimmung im Betrieb ist. Ein solches Stimmungsbarometer lässt sich zum Beispiel über eine Mitarbeiterbefragung erstellen. Diesen Schritt sollte man allerdings sehr gut vorbereiten. Nicht, weil der Schuss möglicherweise nach hinten losgeht, sondern weil der Datenschutz bei einer solchen Studie von elementarer Bedeutung ist.

Das Betriebsklima mittels einer Befragung zu messen, ist in 90 Prozent der Großunternehmen Usus. Diese Zahl nannte Marion Büttgen, Professorin für Unternehmensführung an der Universität Hohenheim, gegenüber der „Welt“. Die Quote bei kleinen und mittelständischen Firmen liegt ihrer Einschätzung nach bei unter 50 Prozent. Viele Chefs übersehen schlichtweg, dass sie anhand des Feedbacks schneller erkennen könnten, wo es hapert und an welchen Stellschrauben gedreht werden muss, damit es wieder rund läuft und die Mitarbeiter zufriedener sind. Schon die Beteiligung gilt als sicherer Indikator. Ist sie eher niedrig, stimmt etwas nicht.

So nebenbei einen Fragebogen zu erstellen und in der Belegschaft zu verteilen, wäre zwar möglich, widerspräche aber dem Datenschutz. Es muss sichergestellt sein, dass keine Rückschlüsse auf Personen möglich sind. Das gilt für den Befragten und alle Personen, die der Befragung zugrunde liegen, üblicherweise der Vorgesetzte bzw. die Vorgesetzten. Wichtig in dem Zusammenhang: Der Betriebsrat muss über die Mitarbeiterbefragung informiert werden, selbst dann, wenn sie anonym erfolgt. Damit die Umfrage aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nicht schon im Keim erstickt wird, ist es sinnvoll, einen Experten zurate zu ziehen. Gibt es grünes Licht von allen Beteiligten, sollte die Auswertung im Anschluss auch Früchte tragen und in konkreten Maßnahmen münden. Als Signal: Hier passiert etwas.