Europäischer Gerichtshof zwingt Google zu verstärktem Schutz der Privatsphäre

14.05.2014

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zum Schutz der Privatsphäre gesprochen, das Google ordentlich zusetzt. Europäer haben das Recht, im Web in Vergessenheit zu geraten. Als Folge sind Google und andere Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet, einzelne Suchergebnisse auf Wunsch betroffener Personen zu löschen.

Nicht immer wird die Websuche von Google geschätzt. Es gibt Personen, die sich über die Suchmaschine ärgern, da bestimmte Eingaben zu Treffern führen, die das eigene Ansehen schädigen und somit einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.

Schon zahlreiche Personen haben versucht, gegen Google vorzugehen und die Löschung bestimmter Treffer zu erzwingen. Allerdings tun sich die meisten hierbei sehr schwer, da Google sehr passiv agiert und selbst gerichtliche Entscheidung nicht immer zum gewünschten Ergebnis führen. Google begründet sein Verhalten gerne mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit sowie das Unternehmensziel, Daten für jedermann frei zugänglich zu machen.

Ein Spanier fühlte sich aufgrund der Google Websuche benachteiligt. Die Eingabe seines Namens führt zu einem Dokument, das Auskunft über eine Hauspfändung gibt. Der Spanier forderte von Google ein Vergessenwerden im Netz und zog mehrfach vor Gericht, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Am heutigen Tage wurde der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt, wo er eine überraschende Wendung nahm.

Die Richter in Luxemburg überraschten Rechtsexperten vor allem deshalb, weil sie einem vorherigen Gutachten nicht folgten. Das Gutachten besagt, dass ein auf Recht auf Vergessenwerden in diesem Zusammenhang streitbar sei, da ebenso ein Recht auf Meinungsfreiheit besteht. Die Richter sahen dies jedoch anders, sie vertreten die Ansicht, dass ein Suchmaschinenbetreiber für seine Suchergebnisse verantwortlich ist. Demnach kann der Betreiber einer Suchmaschine sehr wohl dazu verpflichtet werden, Links oder auch andere Inhalte zu entfernen.

Es ist anzumerken, dass Seitenbetreiber nicht grundsätzlich zur Löschung von Inhalten dazu verpflichtet sind. Die Gerichtsentscheidung bezieht sich explizit auf Inhalte, welche die Persönlichkeitsrechte verletzen und somit sensible Personendaten enthalten. Rechtsexperten gehen nun davon aus, dass sich Google auf eine Klagewelle einstellen muss.