Der Datenschutz in Deutschland wird eigenständig

28.08.2014

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, untersteht mit ihrem Amt bislang dem Innenministerium. Ein Umstand, den nicht nur Datenschützer immer gerügt haben. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits zwei Mal festgestellt (Rs. C-518/07 und Rs. C-614/10), dass eine weisungsgebundene Datenschutzbehörde gegen Europäisches Recht verstößt. Gestern nun wurden die Weichen für eine unabhängige Zukunft des Datenschutzes in Deutschland gestellt.

Der Gesetzentwurf zur „Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde“ ist jetzt auf dem Weg und soll bis 2016 umgesetzt werden. Dazu heißt es: „Der Gesetzentwurf zieht nicht nur Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2012 (Rs. C-614/10) zur völlig unabhängigen Wahrnehmung der Aufgaben, sondern stärkt die Datenschutzaufsicht im Bund insgesamt.“ Damit der Entwurf auch in Kraft treten kann, müssen im Herbst noch Bundestag und dem Bundesrat zustimmen.

Die Maßnahmen sehen vor:

• Dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit künftig als oberste Bundesbehörde arbeitet.

• Dass der Amtssitz Bonn sein wird.

• Die Kontrolle der Behörde ausschließlich auf parlamentarischer oder gerichtlicher Basis erfolgt.

• Die oberste Datenwächterin/der oberste Datenwächter vom Deutschen Bundestag gewählt wird.

• Der Amtseid vor der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten geleistet wird.

• Sofern erforderlich, bisherige Bestimmungen – unter anderem zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte – durch europarechtskonforme Regelungen ersetzt werden.

• Der Bundeshaushalt der Datenschutzbeauftragen eigene Mittel zur Verfügung stellt.