Hohe Geldbuße: So teuer ist unzulässige Videoüberwachung

08.09.2014

Was hat eine simple Autowäsche mit Datenschutz zu tun? Sehr viel, wenn das Areal der Waschstraße per Videokamera überwacht wird. Das war und ist bei der Mr. Wash der Fall. In 23 Filialen und zehn weiteren Niederlassungen filmte das Unternehmen neben den sicherheitsrelevanten Bereichen offenbar auch die Mitarbeiter und Kunden. Die Konsequenz: Der NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) verhängte ein Bußgeld in Höhe von 64.000 Euro.

Die Waschstraßenkette leugnete zwar nicht die Existenz der Kameras, die ohnehin für jedermann sichtbar angebracht waren. Wohl aber, dass sie der Überwachung von Angestellten und Kunden dienten. Der Landesdatenschutzbeauftragte wiederum sah die Vorwürfe gegen das Unternehmen in 60 Fällen als berechtigt an. Grundlage für diese Aussage sind unter anderem zwei stichprobenartige Prüfungen vor Ort. Laut LDI NRW handle es sich um einen „relativ schweren Verstoß“, weil die offene Videoüberwachung zu weit gegangen sei. Eine verdeckte Überwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialräumen sei indes nicht erfolgt.

Die Quittung erhielt die Waschstraßenkette in Form einer Verfügung gemäß Paragraf 38 Absatz 5 des Bundesdatenschutzgesetzes und eines Bußgeldes über 64.000 Euro. Die Summe setzt sich nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung aus zwei Tatbeständen zusammen. Einerseits muss das Unternehmen 54.000 Euro für die unzulässige Videoüberwachung zahlen. Zum anderen hatte Mr. Wash keinen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl es gesetzlich erforderlich gewesen wäre. Dieser Vorwurf schlägt mit 10.000 Euro zu Buche. Die Kette hat bereits reagiert und mehr als die Hälfte der Kameras deinstalliert oder neu ausgerichtet. Um solche Fehler und hohe Bußgelder zu vermeiden, sollte von Anfang an mit einem Datenschutzbeauftragten zusammengearbeitet werden.