Facebook-Connect – das müssen Sie beim Datenschutz beachten

02.10.2014

Um Nutzern das Leben so einfach wie möglich zu machen, greifen immer mehr Unternehmen auf Facebook-Connect zurück. Statt für die Anmeldung zu einer Seite erneut alle erforderlichen Daten einzugeben – zum Beispiel den Namen, die E-Mail-Adresse und ein neues, sicheres Passwort –, reichen die Zugangsdaten für Facebook. Das soziale Netzwerk übermittelt daraufhin die Informationen an den Betreiber der Seite und erhält im Gegenzug das eine oder andere Datenpaket über den neuen Nutzer. Damit dieser Informationsfluss datenschutzkonform verläuft, müssen die Nutzer darin einwilligen.

Komfortabel ist Facebook-Connect allemal, sowohl für den Seitenbetreiber als auch für die Nutzer. Quasi ein Zugang für alles, mit dem allerdings auch Tür und Tor geöffnet werden, um den Datenhunger von Facebook zu stillen. Doch erst einmal muss das soziale Netzwerk Informationen preisgeben. Welche Daten weitergeleitet werden, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Dienst und Facebook. Das reicht bis hin zum Profilbild, den Gefällt-mir und den Freundeslisten. Damit an dieser Stelle nicht allzu viele Daten übertragen werden, müssen die entsprechenden Einstellungen zur Privatsphäre vorgenommen werden.

Was mit den Daten passiert, liegt in der Verantwortung des Dienstes, für den sich der Nutzer angemeldet hat. Das gilt auch für die Daten, die im Laufe der Zeit an Facebook gesendet werden. Um welche Informationen es sich dabei handelt, hängt von der Art des Dienstes ab. Denkbar sind bevorzugte Laufstrecken, die Lieblingsmusik oder aber regelmäßig besuchte Restaurants.

Zu beachten ist bei Facebook-Connect, dass die Einwilligung des Users oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegen muss, um mit den Daten arbeiten zu dürfen. Die rechtliche Erlaubnis umfasst die Daten, die für Nutzung des Dienstes erforderlich sind – etwa der Name und die Sprache. In die Nutzung anderer Daten, wie der Freundeslisten, muss der Nutzer zustimmen. Eine Einwilligung, die protokolliert wird, später noch aufrufbar ist und widerrufen werden kann, verschafft datenschutzrechtlich zumindest ein wenig Sicherheit. Gleiches gilt für die Daten, die an Facebook übermittelt werden. Zudem ist es ratsam, in der Datenschutzerklärung auf Facebook-Connect hinzuweisen. Ob es generell sinnvoll ist, diesen Service zu nutzen, steht auf einem anderen Blatt.