Dubiose Datengeschäfte: Debeka akzeptiert 1,3 Millionen-Euro-Geldbuße

15.01.2015

Die bisherige Akquisepraxis kommt den Versicherer Debeka teuer zu stehen. Alleine der Vorwurf, gegen geltende Datenschutzvorgaben verstoßen zu haben, schlägt mit einer Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro zu Buche. Weiterhin im Raum stehen der Anfangsverdacht der Bestechung und die Verletzung des Dienstgeheimnisses. Die Lehren daraus wurden bereits gezogen. Das Unternehmen hat die eigenen Richtlinien überarbeitet und in eine datenschutzrechtlich korrekte Form gegossen.

Ins Fadenkreuz der Ermittler war die Assekuranz anfangs nur wegen der Bestechungsvorwürfe geraten. Mitarbeiter der Versicherung sollen gegen Zahlung eines Obolus‘ die Daten angehender Beamter und damit potenzieller Kunden gekauft haben. Ansprechpartner der Vertreter waren Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes. Das ließ den Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hellhörig werden. So wurde auch im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze ermittelt. Unter das Ordnungswidrigkeitsverfahren zog man nun gegen Zahlung der Geldbuße einen Schlussstrich. Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsrat und dem Vorstand der Debeka akzeptiert.

Tippgeber seien im Vertrieb durchaus üblich und zulässig, erklärte die Versicherung anschließend. Gleichzeitig gestand man ein, es dabei mit dem Datenschutz bisher nicht ganz so genau genommen zu haben. Das wird sich nun ändern. Es gelten ab sofort neue Regeln, die über die aktuellen Datenschutzstandards hinausgehen. Tippgeber müssen von nun an eine förmliche Einwilligungserklärung möglicher Neukunden vorlegen. Anderenfalls dürfen sie die Adresse nicht weiterleiten bzw. die Adresse von den Debeka-Mitarbeitern nicht angenommen werden. Edgar Wagner spricht angesichts der „ernsthaften und erfolgreichen Anstrengungen“ von einem Signal an andere Unternehmen, den Schutz persönlicher Daten „vertrauensvoll und rechtskonform“ zu handhaben.