Datenschutz von Google – Willigen Sie ein?

27.11.2015

Eines muss man Google lassen: Der Konzern ist durchaus bemüht, Verbraucher auf seine Datenschutzbestimmungen hinzuweisen. Wenn sich daraus aber mehr Fragen als Antworten ergeben, liegt noch viel Arbeit vor dem Suchmaschinengiganten. Nutzer – ob nun registriert oder nicht – einfach nur um die Einwilligung in die Datenschutzerklärung zu bitten, reicht schlichtweg nicht aus.

Wer derzeit Produkte von Google nutzt, angefangen bei der einfachen Suche bis hin zu Maps, wird bereits auf diese Praxis gestoßen sein. Es werden Hinweise zum Datenschutz eingeblendet. Sie einfach links liegen zu lassen, funktioniert nicht. Ehe man überhaupt suchen oder eine andere Aktion durchführen kann, bittet der Konzern, in die Datenschutzbestimmungen einzuwilligen.

Experten gehen davon aus, dass dieses Verfahren als Reaktion auf das Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes eingeführt wurde. So will Google den Datenschutzanforderungen gerecht werden. Zumindest in dem Punkt, dass Nutzer der Datenerhebung zustimmen müssen.

Was bedeutet dies für den Nutzer?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät, diese Einwilligungserklärungen auch tatsächlich zu lesen. Sie umfassen je nach Produkt rund elf Seiten. Nutzer, die grünes Licht geben, willigen unter anderem ein, dass die Daten dienstübergreifend zusammengeführt werden. Ein Vorgehen, dass Datenschützern wie dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gar nicht passt. Kritik löst auch der Umstand aus, dass Nutzerinformationen inklusive des Suchverhaltens an Partner übermittelt werden. Um wen es sich dabei handelt, lässt Google offen.

Generell hält sich der Konzern eher bedeckt, was konkret mit den Daten geschieht und ob bzw. an wen sie weitergegeben werden. Auch die Frage ob ein Widerspruch möglich ist, lässt sich anhand der Bestimmungen kaum beantworten. Es ist immerhin ein erster Schritt. Noch etwas holprig. Doch er beweist den grundsätzlichen Willen, das Thema Datenschutz anzugehen. Wem das zu wenig ist, der findet im Netz Alternativen wie Ixquick, Startpage oder Qwant.

Sollten Sie mehr wissen wollen, insbesondere wie sie das Einwilligungsverfahren von Google in Ihrem Unternehmen handhaben können, fragen Sie uns. Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns dazu einfach an oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.