Verbandsklagerecht: Überprüfen Sie Ihren Datenschutz

11.01.2016

Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Daher ist es nur konsequent, dass der Gesetzgeber jetzt Nägel mit Köpfen gemacht hat und es Verbänden erlaubt, bei Datenschutzverstößen Klage einzureichen. Das sogenannte Verbandsklagerecht stand lange zur Debatte. Ende Dezember wurde es vom Bundestag in Form gegossen (Wir haben bereits hier darüber berichtet).

Mehr Gewicht für den Datenschutz

Aktiv werden gegen Unternehmen, die beim Datenschutz bewusst oder unbewusst schludern, dürfen nun sämtliche Verbände, sofern sie den Bedingungen des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) entsprechen. Das können sowohl Verbraucher(schutz)- als auch Wirtschaftsverbände sowie Industrie und Handelskammern sein. Der Aktionsradius ist allerdings eher klein gehalten. Geklagt werden darf nur, wenn Daten unzulässig erhoben, verarbeitet und/oder genutzt werden – etwa für die Marktforschung, zu Werbezwecken oder zur Profilerstellung, den Daten- und Adresshandel sowie andere kommerzielle Ziele.

Effektives Instrument zum Schutz der Verbraucher

Die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind nach wie vor mit an Bord. Sie werden angehört, wenn ein Fall vor Gericht landet. Bei einstweiligen Verfügungen ohne mündliche Verhandlung, die vermutlich den Großteil der Verbandsaktivitäten ausmachen werden, bedarf es dieser Expertise nicht.

Für Bundesjustizminister Heiko Maas handelt es sich um einen wichtigen „Schritt zum besseren Schutz unserer Daten“. Endlich bekämen die Verbände bei Datenschutzverstößen ein Klagerecht. „Das ist ein effektives Instrument“, so Maas. Denn der Einzelne traue sich oft nicht, Maßnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen. Die Wirtschaft ist indes weniger begeistert. Sie fürchtet nun ein deutlich größeres Prozessrisiko.

Lassen Sie sich datenschutzrechtlich beraten

Das lässt sich relativ einfach vermeiden, indem die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter gerne in einem persönlichen Gespräch. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, auf der sicheren Seite zu stehen.