Panama Papers: Weshalb die Journalisten nicht alles verraten

21.04.2016

Vergangene Woche haben wir über die Panama Papers in ihren Grundlagen berichtet. Die Dokumente, die den Medien zugespielt wurden, umfassen mehrere Terrabyte an Daten. Im Fokus stehen Briefkastenfirmen vermögender Personen, mit denen Gelder versteckt und Steuern hinterzogen wurden. Aufmerksamkeit erlangten die Dokumente vor allem deshalb, weil mehrere Spitzenpolitiker betroffen sind.

Im heutigen Beitrag möchten wir uns erstmals mit den Details des bislang größten Leaks aller Zeiten widmen. Im Mittelpunkt stehen die Journalisten, denen die Daten zugespielt wurden. Insgesamt werden die Panama Papers von rund 400 Journalisten in aller Welt aufbereitet. Unter den deutschen Medien nimmt die „Süddeutsche Zeitung“ die führende Rolle ein.

Keine Dokumente für die Strafverfolgungsbehörden

Zahlreiche Außenstehende vermuten, dass die Daten bereits an Steuerermittlungsbehörden in verschiedenen Ländern weitergeleitet wurden. Doch genau dies ist nicht der Fall. Die Journalisten haben sich für eine andere Vorgehensweise entschieden. Sie bereiten die Daten lediglich auf und berichten darüber. Dokumente rücken sie hingegen nicht heraus.

Einige Menschen mögen darüber empört sein, weil so der Eindruck ersteht, die Strafverfolgung würde erschwert werden. Tatsächlich trifft jedoch das Gegenteil zu. Die Journalisten handeln genau richtig - und das gleich in mehrfacher Hinsicht.

Unterstützung der Strafverfolgung

In vielen Ländern ist die gerichtliche Verwendung von Dokumenten, die Ermittler ohne vorherige behördliche Genehmigung erlangt haben, nicht zulässig. Ein ganz typisches Beispiel sind die USA. Wie man es aus Filmen und Serien kennt, können dort geleakte Dokumente vom Beweisverfahren ausgeschlossen werden. Somit haben die Journalisten die richtige Entscheidung getroffen, indem sie lediglich Hinweise geben, damit sich die Ermittler selbst auf die Suche begeben können.

Privatsphäre der Bezugspersonen

Zudem müssen die Journalisten aufpassen, dass sie nicht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen - dafür könnten sie nämlich belangt werden. Immerhin sind die Persönlichkeitsrechte im Grundgesetz verankert. Den Handlungsrahmen gibt wiederum das Bundesdatenschutzgesetz vor. Sobald es darum geht, personenbezogene Daten zu veröffentlichen, wird es kritisch. Zumal Personenbezogene Daten keineswegs nur den Namen oder den Geburtsort einschließen, sondern letztlich „alle Informationen, die über die Bezugsperson etwas aussagen oder mit ihr in Verbindung zu bringen sind“ - die Rechtsgrundlage bildet § 3 Abs.1 BDSG

Andererseits wird die Pressefreiheit in Deutschland durch Medienprivilege gestärkt. Betroffene Bezugspersonen können nicht uneingeschränkt gegen Journalisten vorgehen. Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 im Grundgesetz besagt: „für die pressemäßige Veröffentlichung für journalistisch-redaktionelle … Zwecke“ sind die Medien von den Datenschutzvorschriften weitgehend frei gestellt.

Somit stehen die Interessen der Bezugspersonen und der Journalisten in einem direkten Konflikt zueinander. Mit diesem Konflikt mussten sich bereits der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen. Deren Urteile gelten jedoch als komplex und sind nicht immer pauschal auslegbar. Stattdessen ist in jedem Fall einzeln zu prüfen, welche Sphären der Bezugspersonen (z.B. Intimsphäre) betroffen sind und wie bedeutsam die Berichterstattung für die Öffentlichkeit ist.

Fazit

Die Journalisten, die für die Aufbereitung der Panama Papers zuständig sind, haben eine vernünftige Strategie gewählt. Es war clever, die geleakten Dokumente nicht weiterzureichen, sondern sie vorsichtig zu behandeln. So schützen sie sich selber und behindern außerdem nicht die Strafverfolgung.

Es dürfte deutlich geworden sein, dass die Veröffentlichung geleakter Daten aus rechtlicher Sicht ein sehr komplexes Thema darstellt. Website-Betreiber, Journalisten und andere Personen, die ähnlich heikle Daten veröffentlichen möchten, sollten daher nicht voreilig handeln. Es empfiehlt sich eine vorherige Beratung, um Risiken zu erkennen und eine geeignete Strategie zu entwickeln. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf oder eine Anfrage via Kontaktformular.