Unternehmen aufgepasst: Blick auf die Folgen der Datenschutzgrundverordnung

28.04.2016

Erst vor wenigen Wochen hat das EU Parlament die Datenschutzgrundverordnung beschlossen. Mit ihr wird sich das Datenschutzrecht weitreichend verändern. Aufgrund der großen Tragweite werden alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, auf irgendeine Art und Weise betroffen sein. Im heutigen Beitrag möchten wird deshalb über die wesentlichen Elemente der Verordnung informieren, die für Unternehmen wichtig sind.

Einwilligung & Auskunftsrecht

Die Verarbeitung persönlicher Daten darf ausschließlich mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Zugleich haben Betroffene das Recht, jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten Daten einzufordern oder auch die Einwilligung zurückzunehmen.

Marktortprinzip

In so manchem deutschen Unternehmen ärgerte man sich bislang über Mitbewerber aus dem Ausland, die dem Datenschutzrecht nicht unterworfen sind. Damit wird Schluss sein: Unabhängig vom Ort ihres Sitzes müssen sämtliche Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU Bürgern verarbeiten, das Datenschutzrecht berücksichtigen.

Recht auf Vergessenwerden

Im Web veröffentlichte Inhalte mit Personenbezug müssen gelöscht werden, sollten die betroffenen Personen darauf bestehen. Insbesondere für Suchmaschinen aber auch Online-Zeitungen und Magazine bedeutet dies, entsprechenden Aufforderungen künftig konsequent nachzugehen.

Übertragbarkeit von Daten

Die EU möchte Nutzern den Wechsel zwischen Anbietern erleichtern, indem sie mit geringem Aufwand ihre Daten (Beiträge, Fotos, Buddylisten etc.) mitnehmen bzw. in Profile auf anderen Plattformen übertragen können.

Einfacheres Beschwerdeverfahren

Bislang hatten es Personen, die sich bei z.B. Facebook oder Google beschweren wollten, unglaublich schwer. Sie mussten sich an Niederlassungen im europäischen Ausland wenden. Damit wird in Zukunft Schluss sein. Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass es genügt, Beschwerden bei der Datenschutzbehörde im eigenen Land einzureichen. Zudem werden Verbände dazu berechtigt sein, für Verbraucher zu klagen.

Härtere Strafen

Schon jetzt können Verstöße gegen das Datenschutzrecht mit satten Geldstrafen belegt werden - zumindest aus Sicht kleiner und mittlerer Unternehmen. Große Unternehmen bleiben von den meist fünfstelligen Bußgeldbeträgen zum Teil unbeeindruckt. Dies wird sich jedoch ändern, da sich Strafen künftig auf bis zu vier Prozent vom Jahresumsatz belaufen dürfen.

Update vom 21.07.2016 - Die wesentlichen Neuerungen, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen, haben wir auf unserer EU Datenschutz-Grundverordnung Übersichtsseite zusammengetragen.

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