Dashcam Videomaterial vor Gericht zugelassen – kommt es zur Wende?

25.05.2016

Leider fällt es den Beteiligten von Verkehrsunfällen nicht immer leicht, sich in der Schuldfrage zu einigen. Aus genau diesem Grund erfreuen sich Dashcams einer steigenden Beliebtheit. Gemeint sind kleine Kameras, die sich im Bereich der Windschutzscheibe befinden und das Verkehrsgeschehen aus Perspektive des Fahrers aufzeichnen.

Videomaterial, das Kraftfahrern nicht hilft

Besonders in osteuropäischen Ländern gelten die Dashcams als sehr verbreitet. In Deutschland sind sie es hingegen nicht. Grund dafür sind die strikten Datenschutzgesetze. Schon mehrere Autofahrer wollten ihre Unschuld mit entsprechenden Videoaufnahmen belegen. Doch zugelassen wurden die Aufnahmen vor Gericht bislang noch nicht. Im Gegenteil: So mancher Kraftfahrer musste sich im Anschluss wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz verantworten.

Datenschützer verweisen in diesem Zusammenhang auf das Interesse der Allgemeinheit. Es gäbe keinen Grund, andere Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen. Immerhin würde das Filmen einen Eingriff in deren Privatsphäre bedeuten – und persönliche Interessen der filmenden Kraftfahrer seien weniger bedeutsam. Eine Nutzung sei laut Ansicht einiger Fachanwälte höchstens dann gestattet, wenn die Kamera erst bei einer akuten Gefahrensituation eingeschaltet wird. Aber genau dieses gestaltet sich in der Praxis schwierig, weil dem Fahrer meist keine Zeit mehr bleibt.

Oberlandesgericht Stuttgart sorgt für eine Überraschung

In der vergangenen Woche musste sich erstmalig eine obergerichtliche Instanz mit dem Einsatz von Dashcams beschäftigen. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass eine Verwendung der Videodaten durchaus zu vertreten sei.

Allerdings ist anzumerken, dass es in diesem Fall nicht um Videomaterial geht, mit dem sich ein Fahrer entlasten möchte. Stattdessen wird das Material herangezogen, um einen anderen Kraftfahrer zu belasten. Im besagten Fall geht es um einen Autofahrer, der offensichtlich mit Absicht über eine rote Ampel gefahren ist. Ein anderer Kraftfahrer hatte diesen Vorgang mit seiner Dashcam rein zufällig aufgezeichnet.

Der Verkehrssünder, dessen Fall vor dem Landgericht Reutlingen verhandelt wurde, hatte gegen die Verwendung des Videomaterials geklagt. Dies würde einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellen, der nicht zu tolerieren sei. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart entschied: Der Eingriff würde sein Persönlichkeitsrecht nur in einem geringen Maße und schon gar nicht seine private Lebensgestaltung betreffen. Als Folge sei die Vorinstanz dazu berechtigt, das Videomaterial zu verwenden.

Update Mai 2018
Inzwischen hat sich der BGH mit der Zulassung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel befasst und ein Dashcam Urteil gesprochen.