Datenschutz und der Brexit – was Unternehmen wissen müssen

29.06.2016

Zwar wurde ein möglicher Austritt Großbritanniens aus der EU in den Medien schon im Vorfeld zum großen Thema gemacht, doch kaum jemand hatte tatsächlich mit dem Brexit gerechnet. Umso größer ist nun die Besorgnis - vor allem in Unternehmen, die z.B. in Großbritannien produzieren oder Waren dorthin verkaufen. Aber auch der Datenschutz in von Bedeutung, viele Unternehmen tauschen personenbezogene Daten mit Unternehmen in Großbritannien aus oder erfassen sie dort.

Kein Wunder, dass sich viele Entscheider mit der Frage beschäftigen, welche Auswirkungen der Brexit auf den Datenschutz haben wird. Bisher war die Situation einfach. Da Großbritannien ein Mitgliedstaat der EU ist, brauchten die meisten Unternehmen keine Besonderheiten beachten. Doch sobald die Briten die EU verlassen, müssen neue Vereinbarungen getroffen worden sein. Unternehmen benötigen ein Rahmenwerk an Regeln, an dem sie sich orientieren können, um weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau zu halten.

Vorerst ist Abwarten angesagt

Uns wäre es natürlich am liebsten, unsere Kunden und Blogleser mit praktischen Ratschlägen zu diesem Thema versorgen zu können. Allerdings müssen wir der Realität ins Auge sehen: Derzeit ist nicht einmal ansatzweise absehbar, wie Großbritannien weitermacht. Es fängt bereits damit an, dass nicht einmal die Brexit Initiatoren konkrete Lösungen zur Hand haben. Stattdessen müssen sie erst einmal ein Konzept ausarbeiten, das sich in den kommenden Monaten zu einem verbindlichen Fahrplan entwickelt.

Von diesem Zustand sind wir allerdings noch meilenweit entfernt. In anderen Worten: Es ist vollkommen unklar, wie es weitergeht. Bislang kann über die weitere Entwicklung lediglich spekuliert werden. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass die künftigen Vereinbarungen zwischen der EU und Großbritannien dem gegenwärtigen Status quo entsprechen. Im Idealfall würde sich also gar nichts ändern. Allerdings ist dies nur eine von zahlreichen Möglichkeiten.

Personen, die in Unternehmen für den Datenschutz und Datensicherheit verantwortlich sind, sollten sich ohnehin nicht unter Druck setzen lassen. Schließlich wird Großbritannien nicht von heute auf morgen aus der EU austreten. Schon jetzt ist gewiss, dass der EU-Austritt frühestens in zwei Jahren erfolgen kann. In der Zwischenzeit können sich Datenschutzbeauftragte ganz anderen Themen widmen, wie z.B. den Folgen der beschlossenen EU Datenschutz Grundverordnung. Sie steht wesentlich früher an und wird voraussichtlich größere Änderungen mit sich bringen.

Rat beim Experten einholen

Sie tauschen personenbezogene Daten mit Unternehmen in Großbritannien aus oder interessieren sich für die Datenschutz Grundverordnung? Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner gefunden. Wir beraten Sie gerne und freuen uns daher auf Ihren Anruf oder eine Anfrage über das Kontaktformular.