Klarnamenzwang: Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen untersagen

06.07.2016

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Allein in Deutschland sind auf Facebook täglich einige Millionen Nutzer aktiv. Doch nicht alle möchten dort mit ihrem echten Namen (Klarnamen) in Erscheinung treten. Zur Verschleierung ihrer Identität verwenden sie Pseudonyme.

An solch einem Verhalten stört sich Facebook, u.a. weil es die Möglichkeiten der Nutzer einschränkt. So kann es z.B. schwer fallen, Freunde und Bekannte anhand ihres Namens ausfindig zu machen. Damit die Nutzer keine Pseudonyme verwenden, hat Facebook in seinen Nutzungsbedingungen einen sogenannten Klarnamenzwang verankert. Nutzer, die nicht ihre echten Namen angeben und somit gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, können deshalb vor die Türe des sozialen Netzwerks gesetzt werden.

Hamburg’s Datenschutzbeauftragter ist empört

Zahlreichen Datenschützern ist das größte soziale Netzwerk der Welt schon lange ein Dorn im Auge. So auch Johannes Caspar, dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg. Er sieht die Persönlichkeitsrechte der Nutzer durch den Klarnamenzwang eingeschränkt und möchte deshalb Facebook zum Einlenken zwingen.

Das Vorgehen ist sogar an einen konkreten Fall gekoppelt, nämlich den Account einer Frau, der aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms gesperrt wurde. Herr Caspar stützt sich derzeit auf deutsches Datenschutzrecht, um gegen Facebook vorzugehen – und zwar gegen die europäische Niederlassung mit Sitz in Irland.

Allerdings verlief das Vorhaben bisher holprig. Herr Caspar ordnete an, die Zulassung von Pseudonymen zu prüfen. Allerdings handelte Facebook schneller und reichte einen Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht ein. Dort konnte sich das Social Network behaupten, weil laut Meinung des Gerichts deutsche Gesetze nicht in Irland gelten müssen.

Das im Anschluss angerufene Oberverwaltungsgericht entschied gleich, auch wenn es eine etwas andere Begründung lieferte. Nun will Hamburg’s Datenschutzbeauftragter ein Hauptverfahren anstreben, d.h. es ist noch lange nicht geklärt, ob eines Tages Pseudonyme auf Facebook zulässig sein werden. Vielleicht ergeht es eines Tages Facebook ähnlich wie Google: Die Suchmaschine wurde vom Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die Privatsphäre der Nutzer zu stärken.