Datenschutz bei Pokémon Go – was Unternehmen lernen können

05.08.2016

Whatsapp Smartphone

Mit Pokémon Go hat Nintendo einen Volltreffer gelandet, niemand konnte im Vorfeld erahnen, dass der neu aufgelegte Spiele-Klassiker so viel Interesse auf sich zieht. Innerhalb kürzester Zeit wurde das Mobile-Game millionenfach heruntergeladen und begeistert seither Smartphone Besitzer in aller Welt.

Doch während sich Spieler freuen, laufen Datenschützer Sturm. Längst haben deutsche Verbraucherschützer reagiert und den App-Entwickler Niantic abgemahnt. Grund dafür ist die Datensammelwut des Unternehmens. Pokémon Go sammelt im Hintergrund nämlich viel mehr Daten, als es den meisten Spielern bewusst ist.

Ein Blick auf die Daten

Die App leitet folgende Daten weiter:

  • Länderkennung
  • Mobilfunkanbieter
  • Geräte-ID
  • Technische Daten über das Gerät

Hinzu kommen die eigentlichen Spieldaten, die u.a. zahlreiche GPS-Informationen enthalten. Anhang dieser Daten lässt sich ermitteln, wo sich der Spieler aufgehalten hat. Die Erstellung ganzer Bewegungsprofile ist möglich.

Erfolgt die Nutzung des Spiels auf einem Android Smartphone, werden außerdem die Google Werbe-ID und entweder das Google-Konto oder die E-Mail Adresse übermittelt.

Daten fließen gleich an mehrere Unternehmen

Bei einem Blick auf die Nutzungsbedingugnen wird deutlich, dass die Daten keineswegs nur an Niantic fließen. Ergänzend können die Daten an drei Partnerunternehmen weitergeleitet werden. Eines davon ist ein Lieferant für Gaming-Infrastruktur, die beiden anderen Unternehmen haben sich auf die Datenauswertung spezialisiert, wie z.B. Tracking-Lösungen.

Keine Frage, den meisten Spielern wird es egal sein, dass diese Daten übertragen werden. Trotzdem darf das Thema nicht verharmlost werden. Immerhin agiert das Unternehmen von den USA aus, spricht aber gezielt Verbraucher in Deutschland / Europa an. Damit ist das Unternehmen aufgrund der europäischen Gesetzgebung dazu verpflichtet, die hiesigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Verstöße gegen den Datenschutz nicht unterschätzen

Genau dies ist jedoch nicht der Fall. Stattdessen werden eindeutig Verstöße gegen den Datenschutz begangen. Die Abmahnung der Verbraucherschützer ist deshalb nicht unberechtigt. Im Grunde kann sich das Unternehmen glücklich schätzen, dass in Deutschland noch die vergleichsweise niedrigen Bußgelder gelten. Doch sobald die EU Datenschutz-Grundverordnung greift, drohen sehr viel höhere Bußgelder, da eine Kopplung an den Umsatz möglich ist.

Dieses Risiko macht deutlich, wie ungemein wichtig es für Unternehmen ist, den Datenschutz zu berücksichtigen. Ansonsten droht langfristiger Ärger, der sie teuer zu stehen kommt.

Ist Ihr Datenschutz angemessen?

Den Unternehmen, die beim Datenschutz keine Bußgelder riskieren möchten, stehen wir mit unserer Datenschutz Beratung zur Seite. Gerne unterstützen wir auch Sie – wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0800-5600831 (gebührenfrei) oder eine Anfrage über unser Kontaktformular.