Datenschutz beim Pkw: Wenn Ihr Auto ein Datensammler ist

24.04.2017

Längst haben sich Autos zu fahrenden Computern entwickelt. Die Mechanik gerät beim Pkw verstärkt in den Hintergrund, auf dem Vormarsch befinden sich elektronische Systeme. Dies hat Vorteile, wie z.B. eine verbesserte Sicherheit für Fahrer, Insassen und andere Verkehrsteilnehmer. Anderseits können die Fahrzeuge mehr Daten sammeln als je zuvor.

Das Sammeln von Daten ist nicht nur möglich, sondern findet auch statt. Es gibt ein breites Spektrum an Daten, das Autohersteller und Zulieferer ermitteln können. Sie haben vollen Zugriff auf Daten aus dem Auto und nutzen sie zu verschiedenen Zwecken. Im Hinblick auf das Thema Datenschutz wirft das Sammeln dieser Daten jedoch Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Aspekte beim Thema Auto als Datensammler zusammengetragen.

Ein Blick auf die Datenerfassung im Auto

Welche Daten erfasst werden und ob eine Übermittlung an den Autohersteller erfolgt, hängt vom Fahrzeugmodell ab. Die meisten der erfassten Daten stehen mit der Fahrzeugnutzung in Verbindung. Diesbezüglich ist es nicht nur möglich, den Umfang der Nutzung zu ermitteln, sondern auch Aussagen zum Fahrverhalten zu treffen. Die Dokumentation von häufigem Fahren im hohen Drehzahlbereich oder starke Bremsmanöver lassen Rückschlüsse auf das Fahrverhalten zu.

Die meisten Fahrer sind sich hierüber jedoch nicht im Klaren. Sowohl Autobauer als auch Vertragswerkstätten befinden sich bei einigen Pkw-Modellen in der Lage, eine unsachgemäße Nutzung durch den Fahrer nachzuweisen. Fahrzeugdaten dieser Art können von den Autoherstellern und Vertragswerkstätten genutzt werden, um beispielsweise Garantieansprüche mit Verweis auf den Fahrstil abzuwehren.

Genauso kritisch ist die Erstellung von Bewegungsprofilen zu bewerten. Immer mehr Fahrzeuge verfügen über fest eingebaute Navigationsgeräte. Eine Studie des ADAC belegt, dass die Möglichkeiten der Datenauswertung der Autohersteller enorm sind. Bei so manchem Navigationsgerät laufen die Telematikdienste unmittelbar über die Server des Autoherstellers. Letzterer könnte damit Bewegungsprofile erstellen. Ähnlich steht es um Notrufsysteme, bei bei Unfällen automatisiert Hilfe rufen und u.a. die Position des Pkws übermitteln. Der ADAC betrachtet diese Entwicklung kritisch, weil Autobauer und Werkstätten tiefe Einblicke erhalten.

Autohersteller geben kaum Auskunft - Fahrer tappen im Dunkeln

Auskunft darüber, welche Fahrzeugdaten im Detail erfasst werden und wie mit diesen verfahren wird, geben die Autobauer nur äußerst ungern. Schon mehrere Journalisten haben mal mehr und mal weniger erfolgreich versucht, an Informationen zu gelangen. Doch im Allgemeinen beschränken sich die Autohersteller bei ihren Auskünften auf das Notwendigste. Keiner teilt mit, welche Daten insgesamt erhoben werden und in welcher Form eine Datenauswertung erfolgt.

Zugleich können sich Fahrer nur schwer dagegen wehren. Das Sammeln der Daten, wie es mithilfe von Sensoren und dem Steuergerät erfolgt, lässt sich am Auto nicht einfach abschalten. Deshalb wäre es für den Fahrer umso wichtiger, diese Informationen im Vorfeld und z.B. vor dem Kauf eines Autos zu erhalten.

Doch wenigstens besteht ein kleiner Hoffnungsschimmer. Autohersteller und Zulieferer, die dem Verband der Automobilindustrie (VDA) angehören, haben Datenschutzprinzipien für vernetzte Fahrzeuge erarbeitet. In den Datenschutzprinzipien ist geregelt, wie sich Transparenz, Selbstbestimmung und Datensicherheit gewährleisten lassen. Inwiefern die Unternehmen diese Prinzipien schon heute einhalten, ist jedoch unklar.

Bedeutung für den betrieblichen Datenschutz

Unternehmen müssen im Umgang mit personenbezogenen Daten besonders vorsichtig sein. Es ist der betriebliche Datenschutz einzuhalten, was im Zusammenhang mit Fahrzeugen jedoch eigene Herausforderungen mit sich bringt. Viele Unternehmen müssen noch prüfen, ob sie einen angemessenen Datenschutz in diesem Umfeld gewährleisten können. Entscheidend ist, welche Daten erfasst werden und wer Einblick erhält.

Somit ist auch zu prüfen, ob womöglich Autobauer einen Einblick erhalten und zu den Daten einen Personenbezug herstellen können. Ebenso kommt es vor, dass die Unternehmen selbst umfassende Daten sammeln. Gerade beim Fuhrparkmanagement hat sich in den vergangenen Jahren viel getan, es stehen moderne technische Lösungen zur Verfügung. Unter Umständen werden Bewegungsprofile erstellt, bei gleichzeitiger Möglichkeit einen Personenbezug herzustellen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob dies zulässig ist und solche Technologien am Auto zum Einsatz gelangen dürfen.

Generell sollte der technische Fortschritt im Auge behalten werden. Mit neuen Fahrzeugen, die in den Fuhrpark aufgenommen werden, halten womöglich neue Technologien Einzug. Diese könnten dann Daten über Fahrer und Fahrstil sammeln, ohne dass es bemerkt wird. Eine unkontrollierte Übermittlung, wie z.B. an Werkstätten, darf nicht sein. Regelmäßige Überprüfungen dahingehend, ob der betriebliche Datenschutz eingehalten wird, sind deshalb ratsam. Eine Durchführung kann z.B. der betriebliche Datenschutzbeauftragte zusammen mit einem Fuhrparkmanager vornehmen.

Unterstützung beim betrieblichen Datenschutz

In längst nicht allen Unternehmen sind Mitarbeiter als betriebliche Datenschutzbeauftragte tätig. In Anbetracht der hohen Komplexität wird zunehmend häufiger die Entscheidung getroffen, einen externen Datenschutzbeauftragen zu bestellen. Diese Aufgabe übernehmen wir und bieten außerdem eine Datenschutzberatung an. Bei Fragen rund um den Datenschutz im Unternehmen - und das nicht nur im Zusammenhang mit dem Auto - stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Anfrage über 0800 - 5600831 oder über unser Kontaktformular.