Facebook Custom Audience: Werbemittel erfordern abgestimmten Datenschutz

13.07.2017

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Für eine wachsende Anzahl an Unternehmen hat sich Facebook zu einem wichtigen Marketinginstrument entwickelt. Die Möglichkeiten werden jedoch eher selten ausgenutzt, viele Seitenbetreiber und Profilinhalber sind sich der zahlreichen Optionen gar nicht bewusst. Unter anderem bietet Facebook spezielle Werbemittel und Tools an.

Diese Werbemittel umfassen auch Facebook Custom Audience, das in zwei Varianten existiert. Grundgedanke hinter beiden Werbemitteln ist es, Facebook Nutzer, die schon einmal Kontakt mit einem Unternehmen hatten, auf Facebook erneut anzusprechen. Hier beide Varianten in der Übersicht.

„Facebook Custom Audience“ – In dieser Variante wird die Möglichkeit geboten, bestehende Kunden auf Facebook zu erkennen. Hilfsmittel hierfür ist eine Kundenliste, die E-Mailadressen umfasst. Jeder Kunde, der im Social Network mit derselben E-Mailadresse erfasst ist, lässt sich so erreichen.

„Facebook Custom Audience über deine Website“ – Hier wird ein klassisches Retargeting-Verfahren geboten. Im Fokus stehen Personen, die zwar auf der Unternehmenswebsite gewesen sind, am Ende jedoch nicht gekauft oder eine andere entscheidende Aktion ausgeführt haben. Sie werden auf Facebook durch Einblendung zugeschnittener Werbung erneut angesprochen. Die Wiedererkennung ist mittels Integration eines Facebook-Pixels auf der Unternehmenswebsite möglich. Über das Pixel-Verfahren werden alle für das Retargeting erforderliche Daten erfasst.

Datenschutz bei Facebook Audience

Ein Unternehmen, das ebenfalls wie wir als externer Datenschutzbeauftragter aktiv ist, hat kürzlich einen Hinweis zu Facebook Custom Audience im Netz veröffentlicht. Ein Kunde des Datenschutzbeauftragten steht derzeit in Verbindung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Das BayLDA prüft den Einsatz der Facebook Custom Audience im Hinblick auf den Datenschutz. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, doch eine Rückmeldung an den externen Datenschutzbeauftragten liegt vor – deren Inhalte wurden freundlicherweise im Web veröffentlicht.

Die Rückmeldung lässt darauf schließen, dass Unternehmen bei Nutzung besagter Facebook Werbemittel angemessene Vorsicht walten lassen müssen. Von einer Nutzung der Werbemittel ohne Ergreifung abgestimmter Datenschutzmaßnahmen ist abzuraten.

Bei Custom Audience (Variante Kundenliste) ist eine informierte Einwilligung des Nutzers erforderlich. Somit genügt es nicht, dass der Nutzer bereits Kunde des Werbetreibenden ist. Er muss eine separate Zustimmung erteilen, um auf Facebook angesprochen werden zu dürfen.

Das Pixel-Verfahren ist einsetzbar, sofern Beachtung der Voraussetzungen nach §15 Abs. 3 TMG erfolgt. Ergänzend wird zu einem Hinweis in der Datenschutzerklärung sowie der Bereitstellung einer Opt-out Funktion geraten.

Facebook Werbemittel auch in Zukunft datenschutzkonform einsetzen

Noch liegt keine endgültige oder gar offizielle Stellungnahme des BayLDA vor. Klar ist dennoch, dass Unternehmen geltende Datenschutzbestimmungen im Hinterkopf behalten müssen, sofern sie Kunden und Seitenbesucher bei Facebook ansprechen müssen. Für zahlreiche Unternehmen, die entsprechende Werbemittel im Rahmen ihres Online-Marketings nutzen, besteht daher Handlungsbedarf.

Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir interessierten Unternehmen gerne zur Seite. Wir können auf eine umfassende Erfahrung blicken, insbesondere zu datenschutzrechtlichen Fragen, die den Bereich Online-Marketing betreffen. Ob Einsatz von Google-Analytics oder Facebook Datenschutz, wir haben bereits zahlreiche Unternehmen hierzu beraten. Gerne beraten wir auch Ihr Unternehmen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 – 5600831 (gebührenfrei) sowie über unser Kontaktformular.