Speicherung von Fluggastdaten: Was Flugreisende wissen müssen

29.07.2017

Die Urlaubszeit hat begonnen und viele Deutschen sind entweder schon verreist oder werden ihre Urlaubsreise in den kommenden Wochen antreten. Das bevorzugte Reisemittel ist nach wie vor das Auto. Doch bereits an zweiter Stelle folgt das Flugzeug, das in den vergangenen Jahren stark aufgeholt hat. Es sind vor allem die gesunkenen Flugpreise, die das Fliegen so populär gemacht haben. Doch was vielen Flugreisenden nicht bewusst ist: Airlines sammeln umfassende Daten über ihre Flugpassagiere, die sie an Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden weitergeben.

Erfassung von Fluggastdaten aufgrund EU-Richtlinie

In Europa hielt sich die Weitergabe von Passagierdaten durch die Fluggesellschaften bislang in Grenzen. Doch eine EU Richtlinie soll dies ändern, indem sie die Mitgliedstaaten dazu zwingt, die Weiterleitung von Fluggastdaten gesetzlich zu verankern. Dies ist eine Maßnahme, um die schwere Kriminalität einzudämmen. Die automatische Übermittlung von Fluggastdaten an Ermittlungsbehörden soll insbesondere dabei helfen, den Terrorismus zu bekämpfen.

Es war im Februar dieses Jahr, als die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Fluggastdatenspeicherung abgesegnete. Der Entwurf sieht eine umfassende Speicherung von Fluggastdaten vor – und zwar nicht von den Airlines, sondern durch das Bundeskriminalamt (BKA). Die Fluggesellschaften müssen die entsprechenden Datensätze an das BKA weiterleiten. Die Umsetzung soll bis Ende Mai nächstes Jahr abgeschlossen sein.

Umsetzung in Form einer Vorratsdatenspeicherung

Eine Besonderheit bei der Speicherung von Fluggastdaten besteht darin, dass sie als Vorratsdatenspeicherung erfolgt. D.h. Daten über Passagiere werden vom BKA nicht erst im Verdachtsfall bei den Airlines angefordert. Stattdessen müssen sämtliche Fluggastdaten automatisch an das BKA weitergeleitet werden. Damit befindet sich die Behörde in der Lage, die Daten sofort zu analysieren und beispielsweise Rasterfahndungen durchzuführen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung einzelner Datensätze über eine Dauer von fünf Jahren erfolgt. Nach den ersten sechs Monaten müssen die gespeicherten Datensätze depersonalisiert werden, d.h. die Ermittler sehen nicht auf Anhieb, welche konkrete Person betroffen ist. Allerdings genügt eine richterliche Anordnung, um den Vorgang der Depersonalisierung rückgängig zu machen.

Diese Flugverbindungen sind betroffen

Die EU Richtlinie sieht vor, dass die Fluggastdatenspeicherung erfolgt, sofern es sich um Flugverbindungen handelt, die aus Europa heraus oder nach Europa hineinführen. Aber Deutschland geht noch einen Schritt weiter. Die Airlines müssen Fluggastdaten auch dann an das BKA weiterleiten, wenn es sich um Flüge innerhalb Europas handelt. Damit ist die Speicherung der Fluggastdaten weit gefasst. Anders gesagt: Wer innerhalb Europas in ein Flugzeug steigt oder aussteigt, kann davon ausgehen, dass seine persönlichen Daten verschiedenen europäischen Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Airlines müssen umfassende Daten bereitstellen

Das Spektrum der persönlichen Daten, die von Fluggästen erfasst werden, ist breit gefächert. Insgesamt umfasst die Datenerfassung rund 60 verschiedene Datenkategorien, die u.a. grundlegende Daten, wie Name, Adresse und Flugverbindung (Flughäfen, Flugnummer und sogar Sitzplatznummer) umfassen. Hinzu können weitere zum Teil sehr persönliche Daten der Passagiere kommen, die beispielsweise Auskunft über das Gepäck geben. Außerdem können Special Service Requests (SSR), wie z.B. besondere Essenswünsche, erfasst werden. Anhand solcher Daten ist es möglich, sich ein genaues Bild vom einzelnen Fluggast zu machen.

Keine Möglichkeit, sich gegen Weiterleitung der Passagierdaten zu wehren

Nicht jeder Reisende möchte, dass solche Daten nach der Flugbuchung an Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Allerdings sitzt der Gesetzgeber am längeren Hebel, d.h. die Airlines sind dazu gezwungen, die Daten zu erfassen und weiterzuleiten. Der einzige Ausweg bestände darin, auf Flugreisen zu verzichten. Alternativ könnten Flugreisen auch außerhalb Europas angetreten werden. Allerdings ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Fluggastdatenspeicherung nicht nur in Europa verbreitet ist, sondern auch in anderen Ländern erfolgt. Bei der Flugbuchung in den USA ist es schon länger üblich, dass Sicherheitsbehörden mühelos auf die Daten zugreifen können.