Alexa, Cortana, Siri und Co – Was Sie über Datenschutz und Privatsphäre wissen müssen

06.01.2018

Noch spielen digitale Sprachassistenten bzw. sogenannte Intelligente Persönliche Assistenten (IPA) in alltäglichen Leben kaum eine Rolle. Allerdings könnte sich das bald ändern, denn die großen Techkonzerne arbeiten mit Hochdruck an der Verbesserung ihrer Systeme. Ob Google Home, Siri (Apple), Echo (Amazon) oder Cortana (Microsoft): Die Sprachassistenten sollen dauerhafte Begleiter werden – sowohl am Smartphone als auch zu Hause.

Derartige Pläne bereiten einigen Datenschützern bereits heute Sorgen. Es überrascht daher nicht, dass an den digitalen Sprachassistenten viel Kritik geübt wird. Ein Teil der Kritik ist durchaus berechtigt, andererseits sollten auch die Vorteile neuer Technologien bedacht werden. Wir möchten deshalb nicht werten, sondern lediglich aufzeigen, welche Aspekte der Nutzung intelligenter persönlicher Assistenten im Bezug auf den Datenschutz von Bedeutung sind.

Sprachassistenten im betrieblichen Datenschutz

Im geschäftlichen Umfeld sind Alexa, Cortana, Siri und Co kaum ein Thema. Noch haben Apple, Amazon, Google und Microsoft fast ausschließlich die privaten Anwender im Visier. Dementsprechend gelangen die Sprachassistenten überwiegend im privaten Bereich zum Einsatz.

Doch selbst wenn ein Unternehmen entsprechende Systeme einsetzt, muss dies keinen Datenschutzverstoß bedeuten. Im Mittelpunkt des betrieblichen Datenschutzes stehen nämlich personenbezogene Daten. Sofern ausgeschlossen ist, dass Daten mit Personenbezug mittels Alexa, Cortana etc. übertragen werden, kann eine Nutzung denkbar sein.

Werden solche Daten von Alexa und Co hingegen erfasst und übermittelt, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein schwerwiegendes Problem vor. Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten müssen auf Basis konkreter Zwecke erfolgen und zugleich hat die Zustimmung der Betroffenen vorzuliegen. Digitale Sprachassistenten können „mithören“, dürfen die Daten mit Personenbezug aber nicht erfassen. Zudem werden die Daten womöglich auf Server in Drittstaaten (z.B. den USA) übermittelt, was die Situation zusätzlich erschwert.

Angesichts solcher Risiken sollten Unternehmen in jedem Fall prüfen, ob die Nutzung digitaler Sprachassistenten in ihrem Fall wirklich zulässig ist. Solch eine Prüfung ist besonders im Hinblick auf die DSGVO entscheidend, um mögliche Datenschutzverstöße rechtzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Es droht ein Verlust der Privatsphäre

Die Kritik der meisten Datenschützer an Alexa, Cortana, Siri und Co betrifft vorrangig den privaten Bereich. Zugegeben, für uns ist dies ein untergeordnetes Thema, da wir auf den betrieblichen Datenschutz spezialisiert sind und eine entsprechende Datenschutzberatung anbieten oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dennoch möchten wir auf das Thema kurz eingehen.

Die zentrale Gefahr bei der Nuzung digitaler Sprachassistenten besteht darin, dass diese mithören können. Sie sind Begleiter im Alltag, ob am Smartphone oder mittels Lautsprecher zu Hause. Damit sie auf Zurufe, wie „Alexa“ oder „okay Google“ reagieren können, müssen sie mithören, d.h. die Geräuschkulisse permanent erfassen. Je nach Technologie und System erfolgt die Auswertung nicht direkt im Gerät, sondern auf Servern der Anbieter. Kurzum: Die eigentlichen Lautsprecher sind alles andere als intelligent. Sie zeichen lediglich Audiodaten auf und leiten diese weiter.

Alles Gesprochene kann also übertragung werden. Genau dies ist das Problem, es droht eine permanente Überwachung. Zwar mögen sich einige Personen daran nicht stören, weil sie ihrer Meinung nach nur vergleichsweise belanglose Dinge besprechen. Dennoch könnte es sein, dass die Sprachdaten gespeichert und zu späteren Zeitpunkt ausgewertet werden.

Wir möchten den Einsatz solcher Systeme nicht schlechtreden. Allerdings lohnt es sich, im Vorfeld die Nutzungsbedingungen der Anbieter zu studieren und sich außerdem mit den Privatsphäreeinstellungen auseinanderzusetzen. Außerdem gilt es sich darüber klar zu sein, dass die Anbieter ihre Nutzungbedingungen jederzeit ändern können.