Aus Facebook wurde Meta – viele Unternehmen müssen Rechtstexte aktualisieren

14.02.2022

Im Rahmen seiner strategischen Neuausrichtung hat der Facebook-Konzern seinen Namen zu „Meta“ geändert. In den USA wurde der Unternehmensname bereits vergangenes Jahr angepasst, die europäische Tochter „Facebook Ireland Ltd.“ zog im Januar dieses Jahres nach. Damit ist „Facebook“ nur noch eine Marke des Meta-Konzerns, jedoch keine Rechtsperson mehr.

Für Unternehmen, die im sozialen Netzwerk präsent sind oder andere Dienste von Meta nutzen, wirkt sich dies auf die entsprechenden Datenschutzklauseln aus. Unsere Empfehlung lautet, die bestehenden Rechtstexte zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Folgende Dienste sind betroffen:

WhatsApp Business
Facebook Connect (Single-Sign-On-Verfahren)
Social Plugins von Facebook und Instagram
Facebook Pixel

Im Fokus steht die korrekte Verwendung des Unternehmensnamens. Sie trägt dazu bei, die entsprechenden Rechtstexte weiterhin fehlerfrei zu halten. Ansonsten bestände das Risiko, dass Betroffene oder auch Wettbewerber dagegen vorgehen.

Der Name wird in Datenschutzerklärungen u.a. aufgeführt, damit Betroffene wissen, an wen die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt und wie sie z.B. postalisch Kontakt zu Meta aufnehmen können.

Impressum in den sozialen Medien

Diese Notwendigkeit der Anpassung besteht, weil für sämtliche Unternehmen laut § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ vorgeschrieben ist. Entsprechend ist ein Impressum nicht nur auf einer klassischen Webseite zu platzieren, sondern auch in den Social-Media-Kanälen. Im Impressum sollten zwingend enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Kontaktinformationen

Das Impressum sollte gut auffindbar sein, weshalb nicht mehr als zwei Klicks benötigt werden sollten, um es zu finden. Auf Facebook empfiehlt es sich, im Reiter „Info“ unterzubringen. Dort findet sich ein Link, der auf das Impressum auf der Unternehmenswebseite verweist

Der Name des Seitenbetreibers und der Facebook-Unternehmensseite sollten übereinstimmen. Kritisch bleibt die mobile Version der Facebook-Seite. Dort besteht das Risiko, dass das Impressum nicht richtig angezeigt wird.

Den Datenschutz nie aus den Augen verlieren

Neuer Name hin oder her, das soziale Netzwerk bleibt in puncto Datenschutz ein kritisches Medium. Ein Stolperstein besteht beispielsweise darin, dass Facebook seine Nutzungsbedingungen jederzeit ändern kann, ohne dass die Betreiber von Facebook-Seiten Einfluss darauf hätten. Somit stehen Seitenbetreiber in der Pflicht, sich eigenständig und regelmäßig über etwaige Änderungen zu informieren und nötige Maßnahmen umzusetzen.

Generell stärkt eine korrekte Datenschutzerklärung das Vertrauen der Nutzer in den Datenschutz Ihr Unternehmen. Doch weil genau dies eine knifflige Angelegenheit ist, sollten Unternehmen keine Mühe scheuen, sich genau mit dem Thema Datenschutz für Facebook-Unternehmensseiten auseinanderzusetzen – und wir helfen Ihnen dabei, die empfindlichen Bußgelder zu vermeiden!

Zusätzliche Unterstützung leistet unser Website Scan. Er nimmt Ihren Online-Auftritt genau unter die Lupe und zeigt auf, welche Dienste verwendet werden – und das nicht nur im Bezug auf Facebook, sondern vieler weiterer Anbieter.