Clubhouse: Angesagte App mit zweifelhaftem Datenschutz

27.01.2021

Zuletzt ist um die Clubhouse App ein regelrechter Hype entstanden. Wegen der gebotenen Exklusivität treten viele Interessenten bei erster Gelegenheit bei und blenden das Thema Datenschutz aus. Dabei wäre es ratsam, sich damit zu befassen und ggf. von einem Beitritt abzusehen.

Was hat es mit der Clubhouse App auf sich?

Clubhouse ist eine stark wachsende Social Plattform für Audioinhalte. Im Feld der Online-Diskussion möchte Clubhouse die führende Plattform werden und einen Status erlangen, wie beispielsweise Instagram bei Fotos oder Youtube bei Videos. Nutzer können an Diskussionsrunden als Zuhörer teilnehmen oder sich aktiv beteiligen. Zudem ist es möglich, eigene Diskussionsrunden zu eröffnen.

Der Hype um die App rührt von der Tatsache, dass der Zugang nur bei vorheriger Einladung durch einen bestehenden Nutzer gewährt wird. Man muss also jemanden kennen, der bei Clubhouse bereits angemeldet ist. Hinzu kommt, dass die App bislang nur für iOS verfügbar ist, hingegen noch nicht für Android. Der Betreiber Alpha Exploration begründet diese Vorgehensweise damit, dass das Unternehmen mit kontrolliertem Tempo wachsen möchte.

Die Sache mit dem Datenschutz

Europäische Datenschützer betrachten Clubhouse kritisch. Kein Wunder, denn wer der exklusiven Community beitreten möchte, muss im Rahmen der Anmeldung sein Adressbuch und die darin enthaltenen Kontaktdaten freigeben. Namen und Telefonnummern der eigenen Kontakte werden an Alpha Exploration übermittelt.

Das Unternehmen rechtfertigt diese Vorgehensweise mit einer angeblichen Notwendigkeit für das Invitation-Verfahren. Wer sich anmelden möchte, muss folglich im Adressbuch eines aktiven Nutzers stehen, der die Daten seiner Kontakte bereits an Clubhouse übermittelt hat.

Hinsichtlich des Datenschutzes macht es sich Alpha Exploration in diesem Zusammenhang leicht. Das Unternehmen meint, die Verantwortung auf den Nutzer abwälzen zu können. Dieser muss nämlich bestätigen, dass ihm die Einwilligungen seiner Kontakte vorliegen. Basierend auf den in den USA geltenden Datenschutzvorgaben mag dies in Ordnung sein. Doch aus europäischer Sicht ist diese Regelung äußerst fragwürdig.

Kritisch ist auch die Übermittlung der Daten in die USA zu betrachten. Nicht nur Kontaktdaten, sondern auch erzeugte Audiodaten werden auf Servern in den USA abgelegt. Nach der DSGVO sind die USA ein Drittstaat, weshalb eine Übermittlung nicht ohne weiteres zulässig ist.

In seiner Datenschutzerklärung weist Alpha Exploration darauf hin, dass erhobene Nutzerdaten für Werbezwecke genutzt werden können. Hierbei beschränkt sich das Unternehmen nicht auf die Eigennutzung. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte ist möglich.

Wäre all dies nicht schon genug, bestehen auch noch Einschränkungen beim Löschen der App. Wer die App löscht, entfernt diese lediglich vom eigenen Device. Der Nutzer-Account bleibt hingegen bestehen – und bislang existiert keine Option, ihn selbst zu löschen.

Einschätzung und Fazit

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bewegen sich die Clubhouse Betreiber auf dünnem Eis. Viele der zuvor genannten Aspekte können so nicht bestehen bleiben, das Unternehmen wird nachbessern müssen, um im europäischen Umfeld dauerhaft bestehen zu können.

Nutzer und Interessenten sollten sich wiederum gut überlegen, ob sie die besagten Daten tatsächlich in die USA übermitteln möchten und mit deren weiterer Verarbeitung – insbesondere im Hinblick auf die Werbezwecke – einverstanden sind. Ebenso sollte an die eigenen Kontakte gedacht werden, denn von denen werden sicherlich nicht alle zu einer Übermittlung an Clubhouse bereit sein.