Cookie Richtlinie – Webseiten fit für die Zukunft machen

06.01.2016

Bereits im Jahr 2009 hat die EU-Kommission die sogenannte Cookie-Richtlinie (offizieller Name: E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG) verabschiedet. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die Betreiber von Webseiten dazu verpflichtet, Besucher über den Einsatz von Cookies zu informieren.

Meinungsverschiedenheiten in Deutschland

Nahezu alle Mitgliedstaaten haben die Richtlinie längst umgesetzt und entsprechende Gesetze erlassen. Deutschland bildet jedoch eine Ausnahme, weil der Gesetzgeber die Ansicht vertritt, dass eine entsprechende Regelung bereits im Telemediengesetz (TMG) getroffen wurde. Zahlreiche Rechtsexperten vertreten jedoch eine andere Meinung und fordern deshalb ein Einlenken des Gesetzgebers. Sie sind der Ansicht, dass Betreiber von Webseiten, die keinen Cookie-Hinweis platzieren, gegen die EU-Richtlinie verstoßen und sich somit aus rechtlicher Sicht auf sehr dünnes Eis begeben. Inzwischen gibt es daher einen klaren Trend. Bereits 2015 sind zahlreiche Unternehmen tätig geworden und haben ihre Webseiten mit dem Cookie-Hinweis versehen. Obwohl nach deutschem Recht noch keine Verpflichtung besteht, empfehlen wir sich dennoch gezielt abzusichern.

Beugen Sie möglichen Konsequenzen vor

Auch wir als externer Datenschutzbeauftragter sind der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine sinnvolle Maßnahme handelt, um potentiellen Abmahnern keine Angriffsfläche zu bieten. Die fachgerechte Integration eines Cookie-Hinweises ist daher für jede Unternehmenswebsite für die Zukunft umzusetzen.