Dashcam: Video als Beweismittel vor Gericht verwendet

14.08.2019

Es ist noch gar nicht lange her, als in Deutschland die Verwendung von Dashcams in Kraftfahrzeugen als unzulässig galt – zumindest konnte das Videomaterial im Rahmen von Gerichtsverfahren nicht als Beweismittel herangezogen werden. Im Juli hat ein niedersächsisches Amtsgericht basierend auf entsprechendem Videomaterial ein Urteil gesprochen.

Kurzer Dashcam Exkurs

Eine Dashcam ist eine Videokamera, mit welcher der Kraftfahrer das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt, um das Videomaterial im Ernstfall als Beweismittel verwenden zu können. In einigen Ländern, wie z.B. Russland, ist der Einsatz solcher Kameras schon seit vielen Jahren sehr verbreitet.

Bundesgerichtshof hat 2018 ein wegweisendes Urteil gesprochen

In Deutschland war die Situation lange Zeit eine andere. Aus Gründen des Datenschutzes sahen Gerichte davon ab, derartiges Videomaterial (gewonnen durch permanentes Aufzeichnen ohne Anlass) als Beweismittel zuzulassen. Solche Entscheidungen wurden in erster Linie damit begründet, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen (der anderen aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer) höher zu gewichten sind und damit überwiegen.

Im Mai 2018 hatte sich der Bundesgerichtshof mit dieser Thematik zu befassen. Schlussendlich wurde eine höchstrichterliche Entscheidung verkündet, die eine Zulassung von Dashcam-Videomaterial als Beweismittel in Unfallprozessen ermöglicht. Zwar wurde kein genereller Freifahrtschein erteilt, jedoch eine Möglichkeit geschaffen. Demnach müssen Gerichte eine Interessen- und Güterabwegung für den jeweiligen Einzelfall vornehmen, wodurch ggf. eine Verwendung des Videomaterials erfolgen kann.

Niedersächsisches Amtsgericht lässt Videomaterial als Beweismittel zu

Im Juni 2019 hatte sich das Amtsgericht Wedel mit einem relevanten Prozess zu befassen. Zwar ereignete sich kein Unfall, doch ein Kraftfahrer bremste auf der Autobahn A7 einen anderen Kraftfahrer aus, um ihn mit dieser Maßnahme zu disziplinieren. Der ausgebremste Fahrer wandte sich an das Gericht und konnte den Vorgang mittels Videomaterial seiner Dashcam belegen.

Der Beklagte und dessen Anwalt wollten eine Verwendung des Dashcam-Materials verhindern, indem sie es als unzulässig bezeichneten. Der Richter wies die Forderung zurück und verwies zugleich auf die BHG Entscheidung von 2018. Dem Beklagten wurden ein 3-monatiges Fahrverbot sowie ein Bußgeld auferlegt.