DSGVO-Verstoß wegen Google Fonts: Eine der größten Abmahnwellen

28.10.2022

Google

Tausende Seitenbetreiber wurden in den vergangenen zwei Wochen abgemahnt und noch immer wächst die Anzahl der Betroffenen. Grund für die Abmahnungen sind DSGVO-Verstöße wegen des Einsatzes von Google Fonts auf Websites. Die meisten Seitenbetreiber erwischt die Abmahnung auf kaltem Fuß, weil sie sich keines Verstoßes bewusst waren.

Hintergrund der Abmahnung

Der Techkonzern Google bietet mit seinen „Google Fonts“ ein beliebtes Hilfsmittel zur Seitengestaltung an. Damit lassen sich Websites schnell und unkompliziert mit schönen Schriften ausstatten. Allerdings gibt es einen Haken.

Standardmäßig werden die Schriften nicht über den Server des Seitenbetreibers, sondern über Server von Google ausgespielt. Hierbei kommt es zur Übermittlung personenbezogener Daten in Form der IP-Adresse.

Zahlreiche Seitenbetreiber, die von der Abmahnung betroffen sind, wussten bislang nicht, dass sie Google Fonts einsetzen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Einer ist die standardmäßige Integration innerhalb vieler WordPress-Themes. Im beliebtesten Content-Management-System der Welt (über 450 Mio. Installationen) sind Google Fonts je nach Theme ab Werk integriert und zum Teil nicht einmal deaktivierbar.

Eine Massenabmahnung von beachtlichem Ausmaß

Seiten im deutschsprachigem Web, die Google Fonts einsetzen, wurden allem Anschein nach per automatisiertem Scan ermittelt. Längst steht fest, dass es sich um eine der größten Massenabmahnungen in Deutschland handelt. Einige Beobachter gehen mittlerweile von mehr als zehntausend versendeten Abmahnschreiben aus.

Dem Abmahner geht es um das Geld. Die Kostennote ist mit 170 bis 220 Euro sehr niedrig angesetzt – so niedrig, dass es sich für die meisten Betroffenen nicht rechnet, anwaltlichen Rat einzuholen. Außerdem werden Betroffene nicht zur Unterlassung aufgefordert. Entsprechend dürfte der Abmahner darauf hoffen, dass die Opfer aus Frust bezahlen.

Wie sich betroffene Seitenbetreiber gegen den Abmahner wehren

Achtung, wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten. Wer eine verbindliche Handlungsempfehlung wünscht, setzt sich am besten mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Im Web finden sich inzwischen mehrere Anwälte, die Mandanten zu diesem Fall vertreten und das Geschehen öffentlich kommentieren. In diesem Zusammenhang sind uns primär zwei Strategien aufgefallen.

Im Kern sind sich die Strategien ähnlich. Es wird die Ansicht vertreten, dass sich der Abmahner in Anbetracht der zahlreichen Abmahnschreiben nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen kann. Mehrere Zeichen deuten darauf hin, dass die betroffenen Seiten automatisiert ermittelt wurden. Entsprechend müsste der Abmahner die Verletzung seiner Rechte erst einmal nachweisen.

  • Strategie 1 – Abwehr des Schreibens: Dem Abmahner wird per Schreiben fristgerecht mitgeteilt, dass man keine Rechtfertigung der Abmahnung sieht. Einige Anwälte gehen sogar noch weiter und unterstellen dem Abmahner ein rechtsmissbräuchliches Verhalten. Ergänzend wird dem Abmahner eine Frist gesetzt, um Einspruch einzulegen – ansonsten werde davon ausgegangen, dass er von seinem Anspruch absieht.
  • Strategie 2 – Nicht reagieren: Einige Juristen halten es für am Besten, gar nicht erst zu reagieren. Sie halten es für unwahrscheinlich, dass der Abmahner weitere Schritte einleitet, insbesondere weil er im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit den Kürzeren ziehen würde.

Natürlich wäre es auch möglich, die Kosten zu begleichen und damit dem Spuk ein Ende zu bereiten. Was letztlich die beste Strategie ist, muss jeder Betroffene für sich selbst entscheiden.

DSGVO-konforme Font-Lösung für die Website finden

Unabhängig vom Ausgang der Angelegenheit ist der Einsatz von Google Fonts keineswegs zu unterschätzen. Weitere und womöglich berechtigte Abmahnungen könnten folgen. Betroffene Seitenbetreiber sollten dieses Risiko nicht länger eingehen und deshalb handeln, indem sie Google Fonts deaktivieren.

Dies bedeutet übrigens nicht, auf den Einsatz schöner Schriften verzichten zu müssen. Gerade für das beliebte WordPress CMS finden sich zahlreiche Plugins, die lokales Einbinden von Schriftarten ermöglichen und so die Übermittlung personenbezogener Daten ausschließen.