Fotos von Falschparkern: Verwarngeld wegen Datenübermittlung aufgehoben

08.11.2022

Die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO richten sich vorrangig an Unternehmen und Behörden. Doch auch Verbraucher können Verstöße begehen und dafür geahndet werden. Diese Erfahrung mussten einige Bürger des Freistaats Bayern machen, die Falschparker mit Fotonachweis bei der Polizei meldeten und deshalb Verwarngelder zahlen sollten.

Einschränkung von zivilgesellschaftlichem Engagement

Mehrere solcher Vorfälle ereigneten sich unabhängig voneinander. Den Betroffenen ging es jeweils darum, Falschparker bei der Polizei zu melden. Die Polizei wünscht das Anzeigen derartiger Verkehrsdelikte in Verbindung mit Fotoaufnahmen. Diese Form der Dokumentation ist hilfreich, um die Vergehen der Falschparker beweisen zu können.

Als das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) von der Bildübermittlung erfuhr, wurde es aktiv und ermittelte die Personen. Die Datenschützer sprachen Verwarnungen aus und erhoben zugleich Verwarngelder in Höhe von je 100 Euro. Begründet wurde dieses Vorgehen gegen die digitale Bildübermittlung mit der Ansicht, dass auf den Bildern auch andere Daten mit Personenbezug (z.B. andere Personen oder die Kennzeichen anderer Fahrzeuge) zu sehen sein könnten.

Zuständiges Verwaltungsgericht entscheidet

Das Verhalten der bayerischen Datenschutzaufsicht löste eine kontroverse Diskussion aus. Kein Wunder, immerhin schränkt die Behörde das zivilgesellschaftliche Engagement ein – geht sie damit etwa zu weit? Zwei der betroffenen Bürger zogen vor Gericht, um gegen die Verwarngelder vorzugehen. Aufgrund des identischen Sachverhalts wurden beide Fälle zusammen vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt.

Das Gericht entschied, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Die vom BayLDA verhängten Bußgelder sind damit hinfällig. Selbstverständlich muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass es sich um kein höchstrichterlichers Urteil handelt. Aber zumindest hat das Verwaltungsgericht Ansbach mit seiner Entscheidung eine Richtung vorgegeben.