Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen ab 50 Mitarbeitern benötigen eine Meldestelle

01.06.2023

Whistleblower

Die notwendige Einführung eines Hinweisgebersystems kommt für viele Unternehmen überraschend. Ihnen bleiben nur noch wenige Monate, um die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen. Wir erläutern was es damit auf sich hat und wie eine professionelle Lösung aussieht.

Es geht um den Schutz von Hinweisgebern

Hinweisgeber, auch bekannt als Whistleblower, decken Missstände in Unternehmen auf. Gemeint sind Verstöße gegen Strafvorschriften und bußgeldbewehrte Vergehen nach deutschem Recht. Deren Spektrum reicht von Diebstahl bis hin zu Korruption.

Der Nutzen solcher Hinweise ist groß, da sie einen erheblichen Beitrag zu Integrität und Transparenz leisten. Doch viele potenzielle Hinweisgeber zögern mit ihren Meldungen, weil sie negative Konsequenzen, wie z.B. Abmahnungen oder Mobbing, befürchten.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Personengruppe der Whistleblower besser zu schützen. Deutschland hat die Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt.

Aus Unternehmenssicht sind drei Punkte entscheidend:

  • Wer 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, benötigt eine Meldestelle.
  • Hinweisgeber sind zu schützen, ihr Handeln darf zu keinen Benachteiligungen führen.
  • Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Fristen im Überblick

Beim Umsetzen der EU-Whistleblower-Richtlinie befand sich Deutschland eineinhalb Jahre lang im Verzug. Am 12.05.2023 hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Wegen der Verspätung tritt das Gesetz bereits am 02.07.2023 in Kraft. Eine Vielzahl an Unternehmen steht deshalb unter Druck. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten.

Welche Frist gilt, hängt von der Anzahl an Beschäftigen ab.

  • 50 bis 249 Mitarbeiter: bis zum 17. Dezember 2023
  • 250 oder mehr Mitarbeiter: drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes

Was ist eine Meldestelle?

Eine Meldestelle nimmt Hinweise zu Missständen entgegen. Theoretisch wäre eine Realisierung mittels Briefkasten oder einem Ansprechpartner im Unternehmen denkbar. Darüber hinaus muss die Meldestelle jedem einzelnen Hiweis gemäß gesetzlicher Vorgabe nachgehen und fristgerecht Rückmeldung an den Hinweisgeber geben.

Die Praxis zeigt, dass die Akzeptanz klassischer Lösungen, wie Briefkasten oder Ansprechpartner, im Vergleich zu digitalen Lösungen geringer ist. Sofern noch nicht vorhanden, empfiehlt sich daher ein digitales Hinweisgebersystem. Solch ein Meldesystem bietet mehrere Vorteile:

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Ermöglicht fortlaufenden Austausch zwischen Hinweisgeber und Betreuer
  • Professionelles Management der einzelnen Fälle
  • Möglichkeit, Hinweise anonym einzureichen

Wir unterstützen Sie

Wir bieten eine moderne Meldelösung, die auf die Bedürfnisse eines jeden Unternehmens idividuell anpassbar ist. Faktoren, wie z.B. Unternehmensgröße, Tochterunternehmen oder die Bereitstellung des Systems in mehreren Sprachen, lassen sich berücksichtigen. Darüber hinaus punktet unser digitales Hinweisgebersystem mit niedrigen Kosten, weil es sofort implementierbar ist.

Gerne übernehmen wir auch das Management Ihrer Meldestelle. Eingehende Meldungen werden gemäß der Rechtsvorgaben bearbeitet. Fristen werden zuverlässig eingehalten, die Stakeholder informiert und professionell Rücksprache mit dem Hinweisgeber gehalten. So halten Sie die gesetzlichen Bestimmungen ein und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.