Neue Standardvertragsklauseln: Müssen Sie Ihre Verträge aktualisieren?

08.06.2021

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ist nur bei Erfüllung strenger Voraussetzungen zulässig. Zahlreiche Unternehmen greifen zur Absicherung auf EU Standardvertragsklauseln zurück. Nun hat die EU deren Formulierung an die DSGVO angepasst und zugleich eine Übergangsfrist definiert, was viele Unternehmen zum Handeln zwingt.

Hintergrund der Aktualisierung

Der internationale Transfer von Daten mit Personenbezug ist zulässig, sofern er innerhalb der EU erfolgt. Ähnlich verhält es sich, sofern im Zielland ein hohes Datenschutzniveau besteht und dieses von der EU per Angemessenheitsbeschluss bestätigt ist. Ansonsten werden andere Garantien benötigt, die ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Zu diesem Zweck wird gerne auf Standardvertragsklauseln zurückgegriffen.

Die Klauseln bilden ein Vertragswerk, das zur Absicherung dient. Auf diesem Weg sichert der Empfänger einen angemessenen Umgang mit den Daten zu. Die Vertragsinhalte werden von den Parteien nicht frei gestaltet, sondern von der EU mittels der Standardvertragsklauseln exakt vorgegeben.

Allerdings waren die EU Standardvertragsklauseln in die Jahre gekommen. Zum einen wurden vor dem Inkrafttreten der DSGVO formuliert. Zum anderen konnten sie im Hinblick auf das Schrems II Urteil des EuGH (welches das Privacy Shield Abkommen kippte) keine angemessene Sicherheit mehr gewährleisten.

Neue Klauseln sind abrufbar – Übergangsfrist berücksichtigen

Die Veröffentlichung der angepassten EU Standardvertragsklauseln erfolgt im EU Amtsblatt, unter anderem sind sie hier in deutscher Sprache abrufbar. Ab dem 27. Juni 2021 beginnt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Die Frist betrifft sämtliche Organisationen, die Standardvertragsklauseln zur Absicherung ihrer internationalen Datentransfers einsetzen. Diese sind dazu aufgefordert, ihre bestehenden Vertragswerke um die neuen Klauseln zu aktualisieren.

Was ist jetzt tun?

Unternehmen sollten prüfen, ob sie personenbezogene Daten international übermitteln und sich hierbei auf EU Standardvertragsklauseln stützen. Sofern dies der Fall ist, gilt es die betroffenen Verträge entsprechend anzupassen. Bei Verträgen, die sich in Vorbereitung befinden, sollte gleich auf die neuen Formulierungen zurückgegriffen werden.