So regeln Sie die private Internetnutzung im Betrieb

15.01.2016

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Mal eben die E-Mails checken, ein Blick auf die Börsenkurse oder die sozialen Netzwerke: Am Arbeitsplatz privat im Internet zu surfen, gehört in vielen Betrieben zum Alltag. Was dabei oft übersehen wird: Die Internetnutzung stellt den Arbeitgeber, der dadurch mehr oder weniger unfreiwillig in die Rolle des Telekommunikations- bzw. Telemedienanbieters schlüpft, vor besondere Herausforderungen. Daher sollte sehr genau überlegt werden, wie die privaten Abstecher ins World Wide Web reglementiert werden können.

Verbote ohne Kontrolle sind wertlos

Wer seinen Mitarbeitern erlaubt, im Netz unterwegs zu sein, möchte in der Regel die Kontrolle darüber behalten, wie der Internetanschluss genutzt wird. Dieses Interesse kollidiert allerdings mit dem Recht des Arbeitnehmers, nicht überwacht zu werden. Die einfachste Option wäre daher, die Internetnutzung gänzlich zu verbieten. Das setzt dann voraus, dass dieses Verbot auch konsequent umgesetzt und kontrolliert wird.

Denn würde der Arbeitgeber weiterhin dulden, dass die Angestellten ab und an privat online sind, wäre das Verbot irgendwann hinfällig. Im ungünstigsten Fall greift die sogenannte betriebliche Übung. Entscheidend ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verbot angesichts des Verhaltens des Arbeitgebers und aller Begleitumstände auffasst. Mit einer Duldung tut man sich also keinen Gefallen.

Hilfreich: Filtersoftware und Privataccounts

Im Umkehrschluss heißt das: Kontrolle muss sein. Die Frage ist, wie sie umgesetzt wird. Da eine Totalüberwachung gegen die Menschenwürde verstößt, fällt sie aus dem Rahmen. Stichprobenartig zu prüfen, ist indes durchaus gestattet. Entsprechende Maßnahmen wie Filtersoftware bedürfen nicht einmal der Mitwirkung des Betriebsrates, weil sie den Umfang der privaten Internetnutzung regeln.

Alternativ lassen sich mithilfe der IT-Abteilung Accounts einrichten, die es den Arbeitnehmern erlauben, in den Privatmodus zu wechseln – gegebenenfalls mit einem festen Zeitkontingent. Dadurch werden die private und die dienstliche Internetnutzung klar getrennt. Das wahrt die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und gibt dem Arbeitgeber auf der anderen Seite die Möglichkeit, weiterhin einen Blick auf die dienstliche Nutzung des Internets zu haben. Zwar müssen die Mitarbeiter darüber informiert werden, was protokolliert wird. Eine Einwilligung ist aber nicht erforderlich. Sinn macht es allerdings, die Daten mithilfe eines Datenschutzbeauftragten auszuwerten.