Unangekündigte Datenschutzkontrollen: Unternehmen müssen gewappnet sein

24.06.2019

Nach Inkrafttreten der DSGVO zeigten sich die Aufsichtsbehörden der Länder zurückhaltend, insbesondere beim Thema Datenschutzkontrolle. Die Aufseher rückten nicht im Heerscharen aus, um nach Verstößen zu fahnden und eifrig Bußgeldbescheide zu verhängen. Diese inoffizielle Schonfrist verschaffte den Unternehmen zusätzliche Zeit zum Handeln. Inzwischen ist sie jedoch vorbei, die Behörden planen wieder mehr Kontrollen – auch unangekündigte.

Die Aufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer haben bereits angekündigt, Unternehmen wieder häufiger kontrollieren zu wollen. So z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das im Januar darüber informierte, wie diesbezüglich die Schwerpunkte gesetzt sind.

Datenschutzkontrollen ohne Vorankündigung in Thüringen

In der vergangenen Woche stellte der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Lutz Hasse den aktuellen Tätigkeitsbericht seiner Behörde vor. Hierbei räumte er ein, dass sich die Behörde mit Kontrollen bislang zurückgehalten hat, was vor allem den Auswirkungen der DSGVO geschuldet ist. Besonders von Unternehmen gingen zahlreiche Anfragen ein, weshalb sich die Datenschützer vor allem auf das Informieren konzentrierten.

Allerdings gab Hasse auch bekannt, dass die Prüfaktivitäten wieder verstärkt werden. „Leistungsfähige Unternehmen“ müssen auch im Datenschutz leistungsfähig sein, so eine Anmerkung des Datenschützers. Entsprechend dürfte der Fokus vor allem auf größere Unternehmen gerichtet sein. Es sollen auch Kontrollen ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

Was bedeutet dies für Unternehmen in anderen Bundesländern?

Überprüfungen dahingehend, ob Unternehmen, Behörden und andere Organisationen die Vorschriften des Datenschutzes einhalten, ist Aufgabe der jeweiligen Bundesländer. Die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder verfolgen zwar dieselben Ziele, doch die praktische Umsetzung variiert.

In Abhängigkeit davon, in welchen Bundesländern ein Unternehmen präsent ist, können unterschiedlich hohe Risiken im Hinblick auf anstehende Datenschutzkontrollen bestehen. Jedoch ist derzeit ein Schwenk erkennbar, es ist davon ausgehen, dass alle Behörden ihre Prüfaktivitäten hochfahren. Bei konkreten Beschwerden kann das Risiko einer Überprüfung zusätzlich steigern.

Welche Möglichkeiten der Vorbereitung gibt es?

Wenn Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörde anklopfen, ist es im Regelfall zu spät. Datenschutz ist eine vielseitige Angelegenheit, die jedes Unternehmen auf andere Weise betreffen kann. Die einzig verlässliche Form der Absicherung besteht darin, bereits heute datenschutzkonform zu arbeiten.

Einen ganz zentralen Punkt bildet die Dokumentation. Schriftlich fixierte Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie das Verzeichnis der Verfahren sind Beispiele für einen Teil der Dokumentation. Unternehmen können anhand solcher Dokumente nachweisen, sich mit dem Thema ausreichend befasst zu haben.

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