Zur Nutzung von Facebook auf der Website benötigen Sie die passende Datenschutzerklärung. Hilfe bietet unser Generator, um Like-Button und Co sicher einzusetzen.

Für zahlreiche Unternehmen hat sich Facebook zu einem bedeutsamen Instrument im Online Marketing entwickelt. Sie unterhalten eigene Fanpages und nicht selten gelangen außerdem Facebook Plugins auf der unternehmenseigenen Website zum Einsatz. Besonders der Like-Button sowie grafische Infoboxen mit Verweis auf die Fanpage sind weit verbreitet.

In diesen sowie vielen weiteren Fällen ist es entscheidend, den Datenschutz zu berücksichtigen. Facebook wird von den Datenschutzbehörden schon lange kritisch beäugt. Weil das soziale Netzwerk umfassend Daten mit Personenbezug sammelt, hat es bereits zahlreiche Abmahnungen erhalten. Doch nicht nur Facebook wird von Datenschützern beäugt. Kostspielige Abmahnungen drohen ebenso Unternehmen, die Facebook im Rahmen ihres Internet Marketings einsetzen und dabei Datenschutzverstöße begehen. Auf dieser Seite haben wir die wesentlichen Aspekte rund um den Facebook Datenschutz zusammengetragen.

Bereitstellung einer eigenen Facebook Fanpage

Das zentrale Element beim Facebook Marketing ist die eigene Fanpage. Das Anlegen der eigentlichen Seite ist relativ leicht, doch die Berücksichtigung des Datenschutzes bringt einige Tücken mit sich.

Ein Aspekt im Hinblick auf geltendes Recht ist das Impressum. Obwohl Facebook der Plattform-Betreiber ist, liegt die Verantwortung über die Inhalte beim Betreiber der Fanpage. Deshalb ist das Telemediengesetz (TMG) zu berücksichtigen, was wiederum bedeutet, die Fanpage für die Nutzer mit einem Impressum versehen zu müssen. Früher gestaltete sich dies vergleichsweise schwierig, doch glücklicherweise hat das soziale Netzwerk nachgebessert. Die nach Telemediengesetz vorgeschriebenen Daten lassen sich im eigenständigen Reiter „Impressum“ hinterlegen.

Deutlich schwieriger ist es, einen Datenschutzhinweis anzubringen. Die Datenschutzerklärung sollte für Personen einsehbar sein, um sich über den Umfang der Datenverarbeitung und ihre Rechte informieren zu können. Doch hierfür stellt Facebook leider kein eigenes Feld bereit (Stand September 2016). Einige Fanpage Betreiber nutzen deshalb die Infobox, in der sie mittels Link auf die Datenschutzerklärung verweisen, die sich auf der Unternehmenswebsite befindet.

Facebook Plugins auf der eigenen Website

Wie einleitend bereits angedeutet, gibt es viele Unternehmen, die ihre Websites um Facebook Plugins ergänzen. Der Sinn und Zweck der Plugins besteht überwiegend darin, auf die Fanpage zu verweisen und Besucher zu Fans zu machen. Ebenso wird dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt, auf einzelnen Unterseiten den Like-Button zu klicken.

Plugins dieser Art werden von den Datenschutzbehörden kritisch betrachtet, denn sie können personenbezogene Daten der Nutzer erfassen und an Facebook übermitteln. Damit Seitenbetreiber keine Datenschutzverstöße nach BDSG oder EU-DSGVO begehen, sind die Nutzer hierüber zu informieren. Sie müssen nachvollziehen können, welche Daten betroffen sind und in welchem Umfang eine Datenverarbeitung erfolgt.

Hierfür ist es erforderlich, Hinweise zur Übermittlung von Daten an das soziale Netzwerk in der Datenschutzerklärung bereitzustellen. Es ist anzumerken, dass es nicht einen spezifischen Datenschutzhinweis gibt. Stattdessen kommt es ganz darauf an, welche Facebook Plugins sich im Einsatz befinden. Tipp: Unterstützung beim Konfigurieren leistet unser Datenschutzerklärung Generator.

Online-Marketing mit Retargeting

Im Lauf der Zeit hat Facebook ein breites Arsenal an Instrumenten entwickelt, das es Werbekunden (Betreibern von Fanpages) ermöglicht, potentielle Kunden im Internet gezielt anzusprechen. Hierzu zählt auch das Retargeting, mit dessen Hilfe sich innerhalb der Seiten von Facebook zielgerichtete Werbung an Nutzer ausliefern lässt, die zuvor die Unternehmens-Website besucht haben. Die erneute Ansprache der Personen mittels Retargeting hat sich längst zu einem beliebten Instrument im Online Marketing entwickelt.

In Anbetracht der Tatsache, dass hier Daten an Facebook weitergeleitet werden, die eine spätere Nutzerzuordnung ermöglichen, führt an einer Anpassung der Datenschutzerklärung kein Wegvorbei. Ansonsten könnten Datenschutzbehörden darin einen Datenschutzverstoß sehen, der den Seitenbetreiber teuer zu stehen kommt. Entsprechende Werbe-Technologien für das Internet sind im Datenschutzhinweis zu nennen. Auch hier bietet es sich an, die Anpassung mithilfe eines Generators vorzunehmen.