Bayern

Selbstverständlich gelten auch für bayerische Unternehmen die Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für Organisationen ist es daher entscheidend, datenschutzkonform zu arbeiten. Es gilt sämtliche Prozesse auf die rechtlichen Erfordernisse von DSGVO und BDSG abzustimmen. Ohne ausreichende Berücksichtigung des Datenschutzes drohen Verstöße. Diese können Bußgelder und Imageschäden zur Folge haben.

Wirtschaftsstandort Bayern

Sowohl im Hinblick auf Fläche als auch Einwohnerzahl ist Bayern eines der größten Bundesländer. In Sachen Wirtschaftsleistung gehört der Freistaat ebenso den Spitzenreitern an. Die stärksten Wirtschaftssektoren bilden Automobilbau und Technologiebranchen. Darüber hinaus kann Bayern mit einem wachsenden Dienstleistungssektor und einem starken Mittelstand beeindrucken.

Wirtschaftlich bedeutsame Städte sind unter anderem:

  • Erlangen
  • Ingolstadt
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Würzburg

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

In Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit kann die DSGVO von Unternehmen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verlangen. Dessen Aufgaben bestehen unter anderem darin, auf die Erreichung eines zuvor definiertes Datenschutzniveau hinzuwirken sowie zentraler Ansprechpartner für Fragestellungen und Angelegenheiten rund um den Datenschutz zu sein.

Es kann entweder ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter benannt werden. Im Falle des internen Datenschutzbeauftragten wird die Rolle von einem Mitarbeiter aus den eigenen Reihen übernommen. Im Falle des externen Datenschutzbeauftragten wird ein Anbieter von außerhalb benannt.

Vorteile eines externen DSB

Mit einer Betreuung durch uns als externer Datenschutzbeauftragter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Fachlich am Puls der Zeit

Beim internen Datenschutzbeauftragten steht und fällt die Qualität des Datenschutzes mit der Kompetenz der verantwortlichen Person. Bei unzureichendem Fachwissen drohen Lücken im Datenschutz mit all ihren Konsequenzen. Als Datenschutzspezialist sind wir immer auf dem neuesten Stand und für das sich ständig verändernde Feld der Datenschutzgesetze und Technologien bestens gewappnet.

Schneller ans Ziel

Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten erfordert Zeit. Oft vergehen Monate, bis qualifiziertes Personal gefunden oder ausgebildet wurde. Unser Know-how steht hingegen sofort zur Verfügung, sodass Sie auf Ihrem Weg zum angestrebten Datenschutzniveau keine Zeit verlieren.

Weniger Ablenkung vom Tagesgeschäft

Datenschutz erfordert aufgrund seiner Komplexität eine hohe Aufmerksamkeit. Eine interne Lösung kann Management und Fachabteilungen umfassend in Beschlag nehmen. Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz erreichen wir zügig Ihre Datenschutzziele, während Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Vermeidung unnötiger Kosten

Auch ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht Kosten. Hohe Gehaltsforderungen und zusätzliche Kosten für Aus- und Weiterbildungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für unsere Betreuung in der Regel deutlich niedriger.

Bessere Haftungssituation

Bei einer internen Lösung verbleibt das Haftungsrisiko im Unternehmen. Fehler des internen Datenschutzbeauftragten gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Als externer Datenschutzbeauftragter haften wir im Rahmen der vereinbarten Summe für unser Handeln, wodurch Sie besser abgesichert sind.

Leichterer Wechsel

Einen internen Datenschutzbeauftragten können Sie nicht von heute auf morgen austauschen. Eine Abberufung muss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben erfolgen und der Beschäftigte genießt ergänzend einen ausgeprägten Kündigungsschutz. Bei unserer Leistung können Sie den Dienstvertrag innerhalb der vereinbarten Frist kündigen.

Datenschutzberatung

Ein erreichtes Datenschutzniveau erhält sich nicht von selbst aufrecht. Sollten sich Geschäftsprozesse oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern, muss der Datenschutz womöglich angepasst werden. Dies kann die verschiedensten Bereiche betreffen, wie die folgenden Beispiele zeigen.

  • Umgang mit Daten von Bewerbern

    Das Unternehmen möchte sein Recruiting verfeinern und daher Bewerber genauer unter die Lupe nehmen. Doch gerade in diesem Umfeld gelten strenge Datenschutzvorschriften, weshalb Änderungen im Prozess erst vollzogen werden sollten, nachdem eine Prüfung des Vorhabens grünes Licht signalisiert.

  • Messener-Kommunikation

    Der Informationsaustausch zwischen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern findet mittlerweile auch über Messenger statt. Doch aufgepasst, gerade hier drohen schnell Datenschutzverstöße.

Es erfordert Know-how und Erfahrung, um bei derartigen Fragestellungen den Überblick zu behalten und geltende Datenschutzvorschriften richtig zu interpretieren. Mit unserer Datenschutzberatung helfen wir Unternehmen, geeignete Lösungen zu finden und umzusetzen.

Landesbeauftragter für Bayern

Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat die Aufgabe, die Persönlichkeitsrechte von Verbrauchern gegenüber staatlichen Stellen und Behörden zu schützen und durchzusetzen. Derzeit ist Prof. Dr. Thomas Petri der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz.

Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit Sitz in Ansbach. Zu dessen Aufgaben zählen:

  • Ansprechpartner für Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Fragen
  • Prüfung von Beschwerden
  • Durchführung von Datenschutzkontrollen
  • Ahndung von Datenschutzverstößen

Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Bayern

Wir unterstützen Unternehmen in Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und weiteren Städten Bayerns dabei, ein angemessenes Datenschutzniveau zu erreichen. Unsere Kernleistung ist es, als externer Datenschutzbeauftragter gezielte Unterstützung zu leisten. Im Rahmen unserer Datenschutzberatung übernehmen wir ein breites Spektrum an Leistungen und führen beispielsweise Datenschutz Schulungen für Mitarbeiter unserer Kunden durch.

 

Externer Datenschutzbeauftragter Bayern Herr Philipp Herold

Philipp Herold

Beratungsschwerpunkte

  • EU-DSGVO
  • Datenschutzaudit
  • Datenschutz Risikomanagement
  • Erstaufnahme zum Datenschutz und Handlungsempfehlung
  • Optimierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Datenschutzberatung der Unternehmensführung
  • Implementierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitung
  • Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Review des vorhandenen Datenschutzkonzepts
  • Datenschutzmanagement
  • Informationssicherheit

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • GDD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzauditor (TÜV Zert.)
  • externer Datenschutzbeauftragter (TÜV Zert.)
  • Informationssicherheitsbeauftragter (TÜV Zert.)
  • Mitglied Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
  • Bachelor of Science mit Schwerpunkt - Internationales Management & Business

 


 

Externer Datenschutzbeauftragter Bayern Tim Walter

Tim Walter

Beratungsschwerpunkte

  • Datenschutz (DSGVO) - Allgemein
  • Erstaufnahme zum Datenschutz
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
  • Vorbereitung Audits
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Datentransfer
  • Konzerndatenschutz
  • Erstellung von Gutachten
  • Datenschutz-Compliance
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Auftragsverarbeitung
  • Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Datenschutzschulungen
  • Unterstützung und Beratung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Gesundheitsdatenschutz (Datenschutz im Gesundheitswesen)

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • Exam. Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Healthcare Communication (B.Sc.)
  • OKR-Master
  • Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
  • GDD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter

 


 

Externe Datenschutzbeauftragte Bayern Simone Süß

Simone Süß

Beratungsschwerpunkte

  • Erstanalysen und Datenschutzaudits
  • Datenschutzmanagement­system (DSMS)
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Prüfung von Auftragsverarbeitungs­verträgen
  • Datenschutz im Personalwesen / Betriebsvereinbarungen

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Studium Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws (LL. B.))

 

 

André Beaujean

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

"Für unsere Datenschutz-Leistungen in Bayern bin ich Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen mich über unsere gebührenfreie Service-Hotline 0800-5600831 oder per Anfrage über unser Kontaktformular."

– André Beaujean, Vertrieb Mein-Datenschutzbeauftragter.de

 

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