Neue PayPal AGB: Nutzerdaten werden weitergegeben

08.05.2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzgrundsätze und Nutzungsbedingungen haben eines gemeinsam: Kaum jemand liest sie. Das dürfte auch auf die neuen AGB des Online-Bezahlsystems PayPal zutreffen. Der Dienst hat jüngst alle Kunden informiert, dass ab dem 1. Juli 2015 geänderte Richtlinien gelten. Das über 100 Seiten umfassende „Werk“ lässt ganz nebenbei durchblicken, dass Kundendaten künftig auch an andere Unternehmen weitergegeben werden. Zudem erlauben die Neuerungen, gezielt Kundenprofile für Marketingzwecke zu erstellen.

Übermittelt werden ab dem 1. Juli wie gehabt sämtliche Informationen, die für die Nutzung des Bezahldienstes erforderlich sind. Darüber hinaus räumt sich PayPal mit den neuen AGB das Recht ein, weitere Daten an Unternehmen und Behörden zu senden. Wenig beruhigend, da nicht sehr spezifisch formuliert: Die Offenlegung erfolge, so PayPal, „nur sehr eingeschränkt und ausschließlich zu den in diesen Datenschutzgrundsätzen beschriebenen Zwecken.“ Das Handelsblatt hat näher nachgefragt, ob im Kampf gegen den Sozialleistungsmissbrauch auch Informationen an Jobcenter weitergeleitet werden. Das verneinte der Bezahldienst.

Um Verbraucher nicht gänzlich im Dunkeln stehen zu lassen, veröffentlichte PayPal eine Liste mit den möglichen Daten-Empfängern. Sie zählt 57 Seiten mit Namen von Firmen im In- und Ausland. Zum Umfang der Datenübermittlung erklärt PayPal, dass unter anderem „Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontotyp, Art der angebotenen oder verwendeten PayPal-Funktionen und relevante(n) Transaktionsdaten“ weitergegeben werden. Die Daten dienen dazu, „zusätzliche Benutzerinformationen zu sammeln und Marketingkampagnen besser ausrichten zu können“. Nutzer stimmen außerdem zu, dass ihre E-Mail-Adresse in sozialen Netzwerken gesucht werden darf, damit personalisierte Werbung geschaltet werden kann.

PayPal liefert im Rahmen der AGB-Änderung zwar viele Informationen, inklusive der potenziellen Empfänger der Daten, wird aber nicht wirklich konkret. Verbraucher, die sich nicht mit den neuen Richtlinien anfreunden können, bleibt nur der Weg, das Konto schließen zu lassen. Oder aber man schluckt die Kröte und stimmt stillschweigend zu, was wohl auf die Mehrheit der Nutzer zutreffen wird.