Mitarbeiter online zum Thema Compliance schulen
Machen Sie Ihre Mitarbeiter zu Compliance-Spezialisten. Das erforderliche Fachwissen vermitteln unsere Online-Kurse, die aktuelle Compliance-Themen behandeln.
So gehen Sie den nächsten Schritt, damit Ihre Organisation die gesetzlichen Rahmenbedingungen heute sowie in Zukunft erfüllt.
Know-how zur Compliance praxisgerecht vermitteln
Für die Kursteilnahme benötigen Ihre Teilnehmer nur einen aktuellen Web-Browser oder ein modernes Tablet. Die Kurse stehen mehrsprachig zur Verfügung.
- Aktuelle Themen verständlich erklärt
- Professionelle interaktive Kurse
- Für Teilnehmer jederzeit und von überall abrufbar
Verfügbare Kurse 11

Sie möchten Ihre Mitarbeiter online schulen?
Gern senden wir Ihnen weitere Infos zu unseren Kursen. Ihr Ansprechpartner ist André Beaujean, Telefon 0451 16085219.
Erfüllt Ihre Organisation geltende Compliance-Anforderungen?
Je größer und internationaler das Unternehmen, desto mehr gesetzliche Rahmenbedingungen und Unternehmensrichtlinien sind zu berücksichtigen und einzuhalten. Die praktische Umsetzung ist häufig an große Herausforderungen gekoppelt. Denn egal, ob es um die Vorbeugung von Korruption, den Schutz vor Geldwäsche oder die Einführung eines Verhaltenskodex geht, die Erreichung solcher Compliance-Ziele setzt tiefgreifendes Fachwissen voraus.
Dieses Wissen ist innerhalb einer Organisation nicht immer vorhanden. Dann besteht die Notwendigkeit, entweder externe Fachleute anzuheuern oder ausgewählte Mitarbeiter weiterzubilden. Das für den letzteren Fall erforderliche Compliance-Know-how lässt sich per Schulung vermitteln.
Mit Online-Schulungen zu ausgewählten Compliance-Themen treffen Sie die richtige Wahl. Online-Kurse wissen gegenüber anderen Schulungsformen gleich mehrfach zu punkten. So können z.B. Ihre Mitarbeiter selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie lernen und in welchem Tempo die Weiterbildung erfolgt. Gleichzeitig ist eine effektive Lernkontrolle, die ebenfalls online erfolgt, möglich. Hat ein Teilnehmer einen Kurs bestanden, kann dies per Teilnahmebescheinigung bestätigt werden. Solch eine Bestätigung kann sich auch als Nachweis dahingehend eignen, dass Mitarbeiter zu ausgewählten Compliance-Themen geschult wurden.