Was wird aus der EU-Datenschutzgrundverordnung?

20.10.2015

Während die digitale Welt sich in Riesenschritten weiterentwickelt, knabbert die EU seit gefühlten Ewigkeiten an ihrer Datenschutzgrundverordnung. Obwohl bereits viel Zeit vergangen ist, scheint es in den grundlegenden Fragen noch immer keinen Konsens zu geben.

Aktuell läuft die entscheidende Runde der Verhandlungen, an der EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat beteiligt sind. Ein schwieriges Unterfangen, zumal der EU-Rat die Datennutzung eher locker fassen möchte. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach sich jüngst für einen maßvollen Datenschutz aus.

Dass die Interessen zu Datensicherheit und Datenschutz weit auseinanderdriften, war abzusehen. Klare Grenzen, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, fordert zum Beispiel der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er ist strikt gegen zu viel Freiraum bei der Nutzung der Daten durch Unternehmen. „Damit wäre eine rote Linie überschritten“, mahnt Vorstand Klaus Müller. Mit zu laxen Formulierungen würden darüber hinaus die eigentlichen Ziele der Reform ausgehebelt. Das entspräche nicht den Wünschen der Verbraucher. Laut einer TNS-Emnid-Studie seien 46 Prozent gegen eine Zweckänderung bei der Datenverarbeitung.

Bundeskanzlerin: Datenschutz mit Augenmaß

Ganz so restriktiv mag es Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht. Angesichts der Digitalisierung der Wirtschaft sieht sie in den Daten den „Rohstoff der Zukunft“. Deshalb warnt sie vor einem zu strengen Datenschutz. Denn die Wertschöpfung entstehe nicht an den Maschinen, sondern durch die Nutzung der Kundendaten. „Wenn wir aber die Verbindung zum Kunden nicht richtig aufbauen, dann wird uns ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung verloren gehen“, so die Kanzlerin. In dem Fall würden Amerika oder Asien das Rennen machen, während der Bundesrepublik nur die Rolle der verlängerten Werkbank bliebe.

Daten seien keine Gefahr, sondern der „Rohstoff der virtuellen Welt“, betonte die Kanzlerin. Als Beispiel nannte sie Gesundheitsanwendungen, die nur dann Sinn machten, wie sie anhand persönlicher Daten individuell zugeschnitten würden. Sie plädiert daher für einen vernünftigen Schutz der Nutzerdaten und fordert gleichsam, die Grundverordnung nicht nur unter dem Blickwinkel Datenschutz zu sehen.

Hoffnungen mit Blick auf die neuen Vorschriften hegt auch der Handel. In Deutschland hadern die Unternehmen insbesondere mit den Datenschutz-Erklärungen. Die meisten Kunden – 51 Prozent – würden sie ohnehin nicht lesen. Ziel müsse sein, einfachere Regeln für Händler und Verbraucher zu finden. Die aktuell sehr komplexen Datenschutzerklärungen hätten keinerlei Mehrwert. Vor allem aber würde der deutsche Markt benachteiligt, weil die Bestimmungen deutlich strenger seien als im europäischen Ausland.

Fragen Sie uns statt Ihre Glaskugel

Wer jetzt wissen möchte, wie die EU sich bei der Datenschutzgrundverordnung entscheidet, welche Bedingungen gelten werden und wie mit Daten verfahren werden darf, braucht eine sehr gute Glaskugel. Denn es ist kaum abzusehen, auf welche Nenner sich Rat, Kommission und Parlament letztlich einigen werden. Wenn Sie aber wissen möchten, worauf Sie jetzt schon achten müssen, reicht ein Anruf von Ihnen oder eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular. Als externer Datenschutzbeauftragter kümmern wir uns darum, dass Sie heute und auch in Zukunft rechtskonform arbeiten.