Hamburg ist die zweitgrößte Metropole Deutschlands und beheimatet Unternehmen zahlreicher Branchen. In der Metropolregion sind in Summe rund 250.000 Unternehmen ansässig. Diese verarbeiten Tag für Tag personenbezogene Daten, indem sie beispielsweise Kundendaten erfassen oder untereinander austauschen. Selbstverständlich sind hierbei Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu berücksichtigen.
Die datenschutzrechtlichen Vorgaben stellen unabhängig von ihrer Größe alle Unternehmen vor eine Herausforderung. Welche dies im Einzelnen sind, hängt von der Branche und sowie den einzelnen Geschäftsabläufen ab. In Abhängigkeit von Faktoren, wie den konkreten Datenverarbeitungen und der Beschäftigtenzahl, kann ein Unternehmen sogar zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet sind.
Seit Inkrafttreten der DSGVO führt am professionellen Datenschutz kein Weg mehr vorbei. Wer die rechtlichen Vorgaben missachtet, begeht womöglich Datenschutzverstöße. Solche Verstöße können wiederum unangenehme Folgen hervorrufen. Nicht nur, dass ein Imageschaden droht, womöglich verhängt die zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeld.
Wirtschaftsstandort Hamburg
Seit jeher wird die Wirtschaft in der Metropolregion Hamburg stark vom Handel und der Logistik geprägt. Dank des Hafens werden täglich stattliche Warenmengen umgesetzt, von denen der Großteil weiterverfrachtet und innerhalb ganz Europas ausgeliefert wird.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Hansestadt zu einem bedeutenden Technologiestandort entwickelt. Mehrere Konzerne betreiben vor Ort Forschung, hinzu kommen zahlreiche junge Unternehmen, die IT-Dienstleistungen anbieten. Insbesondere der Cloud-Sektor boomt - ein Umfeld, in dem häufig Daten mit Personenbezug verarbeitet werden.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Wie angedeutet, können Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein. Sofern keine Verpflichtung besteht, kann sich eine freiwillige Benennung empfehlen. Ein DSB kümmert sich um den Datenschutz, indem er unter anderem die Rolle des zentralen Ansprechpartners einnimmt und auf die Erreichung / Aufrechterhaltung des gewünschten Datenschutzniveaus hinwirkt.
Unternehmen tun sich für eine Benennung zwei Optionen auf. Einerseits können sie einen eigenen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten benennen. Andererseits ist es möglich, einen externen Datenschutzbeauftragten zu wählen. In dieser Rolle unterstützen wir Unternehmen aus Hamburg bei der Erreichung ihrer Datenschutzziele.
Vorteile eines externen DSB
Mit einer Betreuung durch uns als externer Datenschutzbeauftragter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Fachlich am Puls der Zeit
Beim internen Datenschutzbeauftragten steht und fällt die Qualität des Datenschutzes mit der Kompetenz der verantwortlichen Person. Bei unzureichendem Fachwissen drohen Lücken im Datenschutz mit all ihren Konsequenzen. Als Datenschutzspezialist sind wir immer auf dem neuesten Stand und für das sich ständig verändernde Feld der Datenschutzgesetze und Technologien bestens gewappnet.
Schneller ans Ziel
Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten erfordert Zeit. Oft vergehen Monate, bis qualifiziertes Personal gefunden oder ausgebildet wurde. Unser Know-how steht hingegen sofort zur Verfügung, sodass Sie auf Ihrem Weg zum angestrebten Datenschutzniveau keine Zeit verlieren.
Weniger Ablenkung vom Tagesgeschäft
Datenschutz erfordert aufgrund seiner Komplexität eine hohe Aufmerksamkeit. Eine interne Lösung kann Management und Fachabteilungen umfassend in Beschlag nehmen. Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz erreichen wir zügig Ihre Datenschutzziele, während Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Vermeidung unnötiger Kosten
Auch ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht Kosten. Hohe Gehaltsforderungen und zusätzliche Kosten für Aus- und Weiterbildungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für unsere Betreuung in der Regel deutlich niedriger.
Bessere Haftungssituation
Bei einer internen Lösung verbleibt das Haftungsrisiko im Unternehmen. Fehler des internen Datenschutzbeauftragten gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Als externer Datenschutzbeauftragter haften wir im Rahmen der vereinbarten Summe für unser Handeln, wodurch Sie besser abgesichert sind.
Leichterer Wechsel
Einen internen Datenschutzbeauftragten können Sie nicht von heute auf morgen austauschen. Eine Abberufung muss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben erfolgen und der Beschäftigte genießt ergänzend einen ausgeprägten Kündigungsschutz. Bei unserer Leistung können Sie den Dienstvertrag innerhalb der vereinbarten Frist kündigen.
Datenschutzberatung
Der betriebliche Datenschutz ist eine Aufgabe, die nicht nur einmaliges Handeln erfordert. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich Prozesse mit Bezug zum Datenschutz ändern und angepasst werden müssen. Oft besteht in solchen Fällen konkreter Handlungsbedarf, je nach Situation können beispielsweise folgende Aufgaben anstehen.
- Datenschutz-Folgenabschätzung
Noch vor der Einführung oder Anpassung von Geschäftsabläufen kann die Notwendigkeit zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bestehen.
- Update der Dokumentation
Eine gründliche Dokumentation, z.B. in Form eines lückenlosen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, ist zentraler Bestandteil des modernen Datenschutzes.
Im Rahmen unserer Datenschutzberatung stehen wir Unternehmen in solchen Situationen zur Seite. Wir beleuchten die datenschutzrechtliche Problemstellung aus den entscheidenden Perspektiven und erarbeiten anschließend geeignete Lösungsansätze. Darüber hinaus können wir auch die Umsetzung begleiten. So erhalten Unternehmen eine Datenschutzlösung, die exakt auf ihren Bedarf abgestimmt ist.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Er ist nicht mit dem externen Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen zu verwechseln. Seit 2021 hat Thomas Fuchs die Rolle des Beauftragten inne.
Die Aufsichtsbehörde hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Informieren von Behörden und Verbrauchern
- Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes
- Ahndung von Datenschutzverstößen
- Prüfung von Beschwerden
Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg
Als Beratungsunternehmen mit Hauptsitz in Lübeck überrascht es nicht, dass wir Unternehmen in der Metropolregion Hamburg betreuen. Den meisten unserer Mandanten stehen wir als externer Datenschutzbeauftragter zur Seite. Aufgrund der kurzen Distanz findet die Betreuung überwiegend persönlich vor Ort statt. Sofern gewünscht, kann die Datenschutzberatung via Internet ebenso aus der Distanz erfolgen.
Carolin Leja
Beratungsschwerpunkte
- EU-DSGVO
- Datenschutzaudit
- Datenschutz Risikomanagement
- Erstaufnahme zum Datenschutz und Handlungsempfehlung
- Optimierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Datenschutzberatung der Unternehmensführung
- Implementierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Review des vorhandenen Datenschutzkonzepts
Qualifikationen / Zertifizierungen
- Master of Science, Hochschule Wismar Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
- externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Zert.)
- Datenschutzauditorin (TÜV Zert.)
- GDD-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- Chief Information Security Officer (TÜV Zert.)
- Informationssicherheitsbeauftragte (TÜV Zert.)
Philipp Herold
Beratungsschwerpunkte
- EU-DSGVO
- Datenschutzaudit
- Datenschutz Risikomanagement
- Erstaufnahme zum Datenschutz und Handlungsempfehlung
- Optimierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Datenschutzberatung der Unternehmensführung
- Implementierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Auftragsverarbeitung
- Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Review des vorhandenen Datenschutzkonzepts
- Datenschutzmanagement
- Informationssicherheit
Qualifikationen / Zertifizierungen
- GDD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzauditor (TÜV Zert.)
- externer Datenschutzbeauftragter (TÜV Zert.)
- Informationssicherheitsbeauftragter (TÜV Zert.)
- Mitglied Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
- Bachelor of Science mit Schwerpunkt - Internationales Management & Business
Alexander Neer
Beratungsschwerpunkte
- Datenschutz (DSGVO)
- Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
- Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Auftragsverarbeitung
- Datenschutz im Marketing
- Datenschutzschulungen
Qualifikationen / Zertifizierungen
- Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV SÜD)
- Studium Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen - Universität Hamburg)
Svenja Ulrich
Beratungsschwerpunkte
- Datenschutz (DSGVO) – Allgemein
- Erstanalyse zum Datenschutz
- Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
- Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Auftragsverarbeitung
- Datenschutzschulungen
- Datenschutz im Marketing
Qualifikationen / Zertifizierungen
- GDD-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- Studium Wirtschaftsrecht (Master of Laws (LL.M.))
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
"Für unsere Datenschutz-Leistungen in Hamburg bin ich Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen mich über unsere gebührenfreie Service-Hotline 0800-5600831 oder per Anfrage über unser Kontaktformular."– André Beaujean, Vertrieb Mein-Datenschutzbeauftragter.de
Datenschutz in der Region Hamburg