Schweiz

Die Schweiz mag zwar kein EU-Mitgliedsstaat sein und somit nicht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, dennoch gelten dort ebenfalls datenschutzrechtliche Bestimmungen. Bei genauerer Betrachtung stimmen das Schweizer Datenschutzgesetz und die DSGVO sogar in weiten Teilen überein.

Ob mit Hauptsitz oder Niederlassung: Unternehmen in der Schweiz müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen berücksichtigen. Andernfalls laufen sie Gefahr, Verstöße gegen den Datenschutz zu begehen. Diese bleiben nicht ohne Konsequenzen, sie können Geldbußen und Reputationsschäden zur Folge haben.

Wirtschaftsstandort Schweiz

International ist die Schweiz als sicherer Hafen für Geldvermögen bekannt. Daher überrascht es nicht, dass die Finanzindustrie einen der wichtigsten Wirtschaftspfeiler verkörpert. Darüber hinaus wissen zahlreiche Unternehmen die zentrale Lage innerhalb Europas sowie die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen zu schätzen. Viele internationale Konzerne sind in der Alpenrepublik ansässig.

Wirtschaftlich bedeutsame Städte sind unter anderem:

  • Zürich
  • Basel
  • Bern
  • Genf

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Gemäß dem schweizerischen Datenschutzgesetz sind Unternehmen nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Die DSGVO ist wiederum nicht unmittelbar gültig, sodass der Eindruck entstehen mag, das Thema sei nicht von Relevanz. Jedoch kann eine Benennung freiwillig erfolgen und in bestimmten Szenarien äußerst sinnvoll sein:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Schweizer Unternehmens erfolgt in einem EU-Mitgliedsstaat.
  • Waren oder Dienstleistungen werden per Online-Shop Verbrauchern in der EU angeboten.
  • Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Mitarbeitern.

Unternehmen können einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen. Im Falle der internen Lösung wird die Rolle von einem Mitarbeiter aus den eigenen Reihen übernommen. Der externe Datenschutzbeauftragte wird hingegen von einem Anbieter von außerhalb gestellt. In Anbetracht der Schwierigkeit, für den Datenschutz qualifizierte Fachkräfte zu finden, ziehen viele Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten vor.

Vorteile eines externen DSB

Mit einer Betreuung durch uns als externer Datenschutzbeauftragter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Fachlich am Puls der Zeit

Beim internen Datenschutzbeauftragten steht und fällt die Qualität des Datenschutzes mit der Kompetenz der verantwortlichen Person. Bei unzureichendem Fachwissen drohen Lücken im Datenschutz mit all ihren Konsequenzen. Als Datenschutzspezialist sind wir immer auf dem neuesten Stand und für das sich ständig verändernde Feld der Datenschutzgesetze und Technologien bestens gewappnet.

Schneller ans Ziel

Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten erfordert Zeit. Oft vergehen Monate, bis qualifiziertes Personal gefunden oder ausgebildet wurde. Unser Know-how steht hingegen sofort zur Verfügung, sodass Sie auf Ihrem Weg zum angestrebten Datenschutzniveau keine Zeit verlieren.

Weniger Ablenkung vom Tagesgeschäft

Datenschutz erfordert aufgrund seiner Komplexität eine hohe Aufmerksamkeit. Eine interne Lösung kann Management und Fachabteilungen umfassend in Beschlag nehmen. Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz erreichen wir zügig Ihre Datenschutzziele, während Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Vermeidung unnötiger Kosten

Auch ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht Kosten. Hohe Gehaltsforderungen und zusätzliche Kosten für Aus- und Weiterbildungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für unsere Betreuung in der Regel deutlich niedriger.

Bessere Haftungssituation

Bei einer internen Lösung verbleibt das Haftungsrisiko im Unternehmen. Fehler des internen Datenschutzbeauftragten gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Als externer Datenschutzbeauftragter haften wir im Rahmen der vereinbarten Summe für unser Handeln, wodurch Sie besser abgesichert sind.

Leichterer Wechsel

Einen internen Datenschutzbeauftragten können Sie nicht von heute auf morgen austauschen. Eine Abberufung muss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben erfolgen und der Beschäftigte genießt ergänzend einen ausgeprägten Kündigungsschutz. Bei unserer Leistung können Sie den Dienstvertrag innerhalb der vereinbarten Frist kündigen.

Datenschutzberatung

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass in einem Unternehmen datenschutzrechtliche Fragen aufkommen. Hierbei können die verschiedensten Unternehmensbereiche betroffen sein, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen.

  • Umgang mit Bewerberdaten

    Das moderne Human Resources Management berücksichtigt mehr Daten denn je, insbesondere wenn es um die Auswahl von Bewerbern geht. Doch aufgepasst, beim Speichern von Bewerberdaten sind strenge Datenschutzvorschriften einzuhalten.

  • Einsatz neuer Technologien

    Ob für Kommunikation, Logistik oder Verwaltung, neue Technologien machen Geschäftsabläufe effizienter. Allerdings ist vor der Nutzung neuer Programme und Apps im Vorfeld zu prüfen, ob womöglich eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt.

Schweizer Unternehmen, die für die Auseinandersetzung mit solchen und ähnlichen Fragen kompetente Unterstützung suchen, stehen wir mit unserer Datenschutzberatung gerne zur Seite. Wir analysieren Probleme, entwickeln Lösungen und helfen bei der Umsetzung.

Ihr externer Datenschutzbeauftragter in der Schweiz

Ob in der Schweiz oder innerhalb der EU - wer personenbezogene Daten verarbeitet, hat die geltenden Datenschutzvorschriften zu berücksichtigen, um kostspieligen Verstößen vorzubeugen. Die Ergreifung der richtigen Maßnahmen - am besten auf Basis eines ganzheitlichen Datenschutzkonzepts - und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten tragen erheblich zur Minimierungen der Datenschutzrisiken bei.

Als Beratungsunternehmen unterstützen wir Unternehmen in der Schweiz, Deutschland und weiteren europäischen Ländern bei der Entwicklung und Umsetzung moderner Datenschutzlösungen. Gerne gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite.

 

Externe Datenschutzbeauftragte Schweiz Simone Süß

Simone Süß

Beratungsschwerpunkte

  • Erstanalysen und Datenschutzaudits
  • Datenschutzmanagement­system (DSMS)
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Prüfung von Auftragsverarbeitungs­verträgen
  • Datenschutz im Personalwesen / Betriebsvereinbarungen

Qualifikationen / Zertifizierungen

  • TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Studium Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws (LL. B.))

 

 

André Beaujean

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

"Für unsere Datenschutz-Leistungen in der Schweiz bin ich Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen mich über unsere gebührenfreie Service-Hotline 0800-5600831 oder per Anfrage über unser Kontaktformular."

– André Beaujean, Vertrieb Mein-Datenschutzbeauftragter.de

 

Datenschutz in der Schweiz

Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit in der Schweiz
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