Datensicherheit: Webhoster müssen Backups erstellen

08.01.2015

Und plötzlich ist die Homepage weg. Ein Horrorszenario, bei dem sich die meisten Websitebetreiber auf ihren Hosting-Dienstleister verlassen. Schließlich bezahlt man dafür. Im einfachsten Fall heißt es dann: Backup aufspielen und fertig. Doch was ist, wenn der Hoster die Datensicherheit vernachlässigt und sich die Seiten nicht mit wenigen Mausklicks wieder herstellen lassen?

Dann muss sich der Dienstleister auf Schadenersatzansprüche gefasst machen, wie ein Urteil des Landgerichts Duisburg belegt.

Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen 5.000 Euro investiert, um sich eine neue Internetpräsenz erstellen zu lassen. Mit dem Hosting wurde ein Dienstleister beauftragt. Der Webhoster wiederum nahm einen Subunternehmer in die Pflicht. Als es dann zum Crash kam und die Seiten nicht mehr erreichbar waren, offenbarte sich das Desaster. Der Internetauftritt ließ sich nicht rekonstruieren, weil die Daten vom Hoster nie gesichert worden waren. Der Kunde forderte daraufhin 8.500 Euro (5.000 Euro plus Ertragsausfall und Anwaltskosten) Schadenersatz.

Die Summe ist in dem Fall eher nebensächlich. Sie wurde dem Kläger ohnehin nicht in voller Höhe zugebilligt. Viel wichtiger ist die Einschätzung des Landgerichtes Duisburg zu den Obliegenheiten eines Webhosters. Dazu gehören aus Sicht der Richter auch regelmäßige Backups, ohne dass es eigens im Vertrag vereinbart werden muss.

In ihrer Urteilsbegründung messen die Richter der Datensicherheit eine erhebliche Bedeutung bei. Sie zähle zu den Nebenpflichten des Hostinganbieters. Der Hinweis des Beklagten auf den Subunternehmer blieb erfolglos. Denn der Vertrag war mit dem Dienstleister geschlossen worden. Für die Branche heißt das: Die Firmen werden sich noch mehr um das Thema Datensicherheit kümmern müssen. Das gilt insbesondere für Anbieter, die bislang keine oder nur sporadisch Backups erstellen.

Probleme bereitet darüber hinaus immer wieder die Erreichbarkeit einer Seite. 100 Prozent sind utopisch. Deshalb werden im Jahresmittel in der Regel 99 Prozent Erreichbarkeit versprochen. Ist die Seite länger offline, macht sich der Anbieter schadenersatzpflichtig, unabhängig davon, ob er den Ausfall verschuldet hat oder nicht. Deshalb ist es für Hosting-Anbieter ratsam, sich mit einer IT-Haftpflichtversicherung zu schützen. Wichtig: Die verschuldensunabhängige Haftung muss mitversichert sein, ebenso der Fall, dass Leistungen an Subunternehmer vergeben wurden.