Wussten Sie, dass Krankenkassen unerlaubt Einblick in Patientenakten nehmen?

06.11.2015

Reicht ein Briefumschlag, um personenbezogene Daten zu schützen? Wohl kaum. Zumindest dann nicht, wenn die Unterlagen über Umwege und nicht direkt verschickt werden. Genau nach diesem Prinzip funktioniert aber das sogenannte Umschlagverfahren, mit dem Ärzte, Krankenkasse und deren medizinischer Dienst (MDK) arbeiten.

Dass dabei auch Unbefugte Einsicht in die Krankenakten nehmen (können), ergaben sowohl eine kleine Anfrage der Linksfraktion als auch die Recherchen der TAZ. Datenschützern ist die Problematik nur zu gut bekannt – und das seit Jahren.

Zum besseren Verständnis: Behandlungsunterlagen und damit sensible persönliche Daten dürfen zur Begutachtung nur vom medizinischen Dienst der Krankenkassen eingesehen werden. Doch statt die Papiere ohne Umschweife an den MDK zu übermitteln, schicken Ärztinnen und Ärzte sie zunächst im verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „ärztliche Unterlagen nur vom MDK zu öffnen“ an die jeweilige Krankenkasse. Von dort aus wird das Kuvert an den MDK weitergeleitet.

Dabei kommt es offenbar nicht nur in Ausnahmefällen vor, dass die Umschläge vorher geöffnet werden oder aber unverschlossen vom MDK zurück an die Krankenkasse gehen. So viel zum Datenschutz beim Umschlagverfahren.

Moniert wurde das Vorgehen schon mehrmals. So von der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI). Sie hat bereits am 26. November 2014 angekündigt, das Umschlagverfahren nicht länger zu tolerieren. Sozialdaten nach Paragraf 276 Absatz 2 Satz 1 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) müssten unmittelbar an den MDK geschickt werden. Aufgabe des MDK sei darüber hinaus, sicherzustellen, dass die Informationen nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Passiert ist seither recht wenig. Das Umschlagverfahren ist nach wie vor gängige Praxis.

Doch das wird sich demnächst ändern, sobald das Krankenhaus-Strukturgesetz auf den Weg gebracht wird. Dann gehört das umständliche Verschicken der Patientenakten via Umschlagverfahren der Vergangenheit an. Verstöße gegen den Datenschutz und die Vorgaben des Sozialgesetzbuches werden dann, so der Wunsch der Regierung, aufhören.

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Fragen zu dem Thema oder generell zum Datenschutz und der Datensicherheit haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten. Gleiches gilt für Unternehmen, die sensible Daten bestmöglich geschützt wissen wollen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.