Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Haken für Newsletter und Bewertungsanfragen richtig setzen

18.12.2020

Mehr und mehr Unternehmen stellen sich beim Online-Marketing breiter auf. Insbesondere Newsletter-Versand und Kundenbewertungen sind in den Fokus zahlreicher Seitenbetreiber gerückt. Derartige Marketingmaßnahmen werden aufgrund des gestiegenden Wettbewerbs ergriffen, um potentielle Kunden sowie Bestandskunden zu erreichen und an diese sich zu binden.

Sinn und Zweck von Newsletter-Anmeldungen sowie Kundenbewertungen

Das Sammeln von Newsletter-Anmeldungen ist beliebt, weil es die Möglichkeit eröffnet, potentielle Kunden fortlaufend mit Neuigkeiten zu versorgen und sie auf Angebote im Shop aufmerksam zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Newsletter-Empfänger kaufen oder erneut kaufen, ist groß. Kundenbewertungen (sowohl Händlerbewertungen als auch Produktbewertungen) helfen wiederum dabei, die Reputation des jeweiligen Anbieters zu stärken und Vertrauen bei potentiellen Kunden zu schaffen.

Die technische Umsetzung gestaltet sich in den meisten Fällen leicht. Die Mehrzahl an Shopping-Plattformen, wie z.B. Magento, Oxid E-Sales, Shopify oder Woocommerce, lassen sich um Funktionen für Newsletter-Anmeldungen und den Versand von Bewertungsanfragen rasch erweitern. Oft genügt es, die gewünschten Funktionalitäten mittels Plugin zu ergänzen. Die meisten Händler und Seitenbetreiber zögern deshalb nicht lange und statten ihre Bestellprozesse im Shop mit Funktionen für Newsletter-Anmeldungen und den Versand von Bewertungsanfragen an Kunden aus.

Datenschutz bei Newsletter-Versand und Bewertungsanfragen

Ein Punkt, den Händler gerne außer Acht lassen, ist der Datenschutz. Oft liegt der Fokus so sehr auf der Gewinnung neuer Kunden, dass Compliance Themen schlichtweg übersehen werden. Doch sowohl das Versenden von Newslettern als auch Bewertungsanfragen ist nur eingeschränkt zulässig. Handelt es sich bei den Empfängern um Verbraucher, sind deren Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen. Mehrere Gerichtsurteil besagen, dass der Versand solcher E-Mails an den Kunden - sofern der Empfänger keine explizite Einwilligung erteilt hat, als unzumutbar zu bewerten ist. Anders gesagt, wer entsprechende E-Mails versendet, kann in Schwierigkeiten geraten.

Entscheidende Voraussetzung ist die Einwilligung des Verbrauchers. Shopbetreiber müssen die Einwilligung vom Kunden einholen, um diesem ihre Newsletter und Bewertungsanfragen für Händlerbewertungen und Produktbewertungen senden zu dürfen. Am einfachsten wird die Einwilligung digital eingeholt. Für den Newsletter erfolgt dies am besten mittels Double-Optin Verfahren, für die Kundenbewertung wiederum per Checkbox.

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei Checkboxen

Bei der Verwendung von Checkboxen meinen viele Seitenbetreiber, sie könnten diese vorbelegen, d.h. den Haken automatisch setzen (im Sinn einer automatischen Einwilligung durch den Kunden). Die Annahme ist die, dass der Kunde den Haken entfernen kann, sollte er seine Einwilligung nicht erteilen wollen. Doch sowohl der Blick auf die aktuelle Rechtsprechung (es gibt mehrere Urteile, die nicht im Sinne betroffener Händler gesprochen wurden) als auch die EU-DSGVO besagen, dass datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu treffen sind. Somit dürfen die Haken nicht vorbelegt sein. Stattdessen muss der Verbraucher die Haken selbst und damit bewusst setzen, um seine Einwilligung zu erteilen.

Shopbetreiber und Seitenbetreiber, die sich an die datenschutzfreundlichen Voreinstellungen nicht halten, gehen Risiken ein. Zum einen ist denkbar, dass sich Besucher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren. Zum anderen ist nicht auszuschließen, dass Mitbewerber derartige Verstöße abmahnen. In beiden Fällen drohen unangenehme Konsequenzen, wie beispielsweise Kosten durch Strafzahlungen oder Rechtsstreitigkeiten. Angesichts dieser Situation ist es vernünftiger, bei Newsletter-Anmeldungen und dem Versand von Bewertungsanfragen die Spielregeln einzuhalten und somit kein Risiko einzugehen.

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